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Die Gartenkunst — 14.1912

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Rothe, Richard: Eisenhut: (Aconitum)
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Zur Tagesgeschichte
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https://doi.org/10.11588/diglit.20815#0091

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XIV, 5

DIE GARTENKUNST.

83

Eisenhutgruppe Aconitum Napellus var. bicolor. Phot. Rieh. Rothe.

Aconitum gibt es außer den hier erwähnten eine ganze
Anzahl beachtenswerter Sorten, darunter auch solche
in gelber Farbe. Einschlägige Werke über Stauden,
sowie die Kataloge erstklassiger Firmen geben darüber
nähere Auskunft. Richard Rothe,

Northeast Harbore, Maine (U. S. o.A.).

Zur Tagesgeschichte.

Einigkeitsbestrebungen im deutschen Gartenbau.

In Ergänzung meiner Ausführungen in Heft 3 d. Jahr-
ganges ist noch zu berichten, daß in Bonn auf „dem ersten
deutschen Gärtnertag“ die Gründung eines großen Zweck-
verbandes (Reichsverband) aller der Vereinigungen geplant
ist, welche die Förderung des Gartenbaues zum Ziele haben.

Im Nachstehenden kommt ein in Bonn provisorisch
skizzierter Satzungsentwurf zum Abdruck, welcher am besten
über Zweck und Ziele des zu gründenden Verbandes Aus-
kunft gibt.

Mögen die großen Vereinigungen sich nun in ihrem Kreise
eingehend, vorurteilsfrei und weitblickend mit der Sache be-
schäftigen und möge die Einsicht allerorts einkehren, wie
■wünschenswert, ja notwendig ein solcher Verband für den
Gartenbau ist, wie segensreich er wirken kann, wenn die
richtigen Männer zur Leitung des Verbandes gefunden und
berufen werden. Es müssen Männer sein von großer Kenntnis
und reicher Erfahrung, getragen vom Vertrauen ihrer Fach-
genossen, selbstlos und treu, ohne Sonderinteressen, dabei
energisch und zielbewußt, Männer, die gewillt sind, die sich
bietenden umfangreiche Arbeit zu leisten zum Segen des Garten-

baues und seiner Vertreter im besonderen und zum Nutzen
der Gesamtheit im allgemeinen. R. Hoemann.

Satzungen des Reichsverbandes für den deutschen Gartenbau E. V.

I. Zusammensetzung und Sitz.

x. Der Reichsverband für den deutschen Gartenbau
(R.-V.-D.-G.) setzt sich zusammen aus den Vereinigungen, die
sich satzungsgemäß die Förderung des Garten- und Obstbaues
(im weitesten Sinne) zur Aufgabe gestellt und die im Reichs-
gebiete ihren Sitz haben.

2. DieSelbständigkeit der einzelnen angeschlossenenVei eine
wird durch den Beitritt in keiner Hinsicht beeinträchtigt.

3. Es sind ferner zur Mitgliedschaft berechtigt: die Obst-
und Gartenbauausschüsse der Landwirtschaftskammern oder
ähnliche Behörden; staatliche und private Lehranstalten, Ver-
suchsstationen und ähnliche Institute.

Persönliche Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.

II. Zweck und Arbeitsgebiet.

4. Der Reichsverband ist die aus den Bedürfnissen der
Zeit geborene Zentralstelle zur Vertretung, Wahrung und
Förderung aller großen, gemeinsamen Interessen und Aufgaben
des deutschen Gartenbaues auf wirtschaftlichen, wissenschaft-
lichen und künstlerischem Gebiete.

5. Daraus ergibt sich für den Reichsverband die dreifache
Aufgabe:

a) er soll die Möglichkeit bieten, die einzelnen Berufs-
gruppen, die heute noch nebeneinander hergehen, einander zu
nähern, damit sie sich besser kennen, verstehen und achten
lernen,

b) er soll für die einander widerstrebenden Interessen
der einzelnen Berufsgruppen der neutrale Boden sein, auf dem
ein Ausgleich der Gegensätze und weiterhin eine Einigung in
großen allgemeinen Fragen herbeigeführt werden kann,
 
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