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Die Gartenkunst — 27.1914

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Nr. 9
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Heicke, C.: Die Frauen und Wir
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Hanisch, Fritz: Das gerichtliche gärtnerische Sachverständigenwesen
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https://doi.org/10.11588/diglit.20974#0147

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Bedarf es dafür eines Beweises, so
blicke man nach England! Der unbe-
streitbar hohe Stand der Gartenkultur
und Gartenkunst in England hat sei-
nen wesentlichen Grund in dem leb-
haften Interesse, welches die englische
Frau, namentlich die Dame der besse-
ren Gesellschaftskreise, allen Fragen,
die den Garten betreffen, entgegen-
bringt. Sie weiß Bescheid über alles
und vermag auf die Anregungen des
Fachmannes mit verständigem Entge-
genkommen einzugehen. Daß es in
dieser Beziehung bei uns besser werde,
dazu werden ohne Zweifel die in guter
Entwickelung befindlichen Gartenbau-
schulen für Frauen beitragen.

Ich bin mir selbstverständlich be-
wußt, daß hiermit die Bedeutung der
Gartenbauschule für Frauen und die
Betätigung der Frau als Gärtnerin
und im Gartenbau nicht erschöpft ist.
Insbesondere ist die wirtschaftliche, die
ethische und manche andere Seite der
Frage unberücksichtigt geblieben. Aber
es konnte mir an dieser Stelle auch
nur darauf ankommen, ihre Bedeutung
auf dem hier umschrieben begrenzten
Gebiet darzulegen. Und wenn sie auch
erst mehr mittelbar als unmittelbar in
Erscheinung tritt, so würde es doch
einen engen Gesichtskreis verraten und
als Zeichen von rückständiger Auffas-
sung in bezuq auf die Notwendiqkei-

r.. , t, i. r , , ... E.Barth: Spielplatz auf Buniamshof-Lubeck.

ten lur wahren Kulturlortschritt zu n ... ,.. , T„ w. , ■ n__

. Geratehauschen. Im Hintergrund die Domturme.

gelten haben, wenn man sie verkennen Aufnahme von H. Maaß, Lübeck,

wollte. Jeder Einsichtige in unserem

Beruf wird gern bekennen, daß wir Ursache sowie überhaupt bei den Angehörigen derjenigen Be-
hoben, uns der Erfolge von Dr. Elvira Castner fufsstände, die als Sachverständige mit den Gerieten

r , ., r> 1 • i- r m Berührung kommen, darüber Klage gerührt, dali

zu freuen und ihren Bestrebungen weitere Erfolge ihnen nur die redlt bescheidenen Sätze der Gebühren-

zu wünschen. Wenn das Verständnis für den Ordnung für Zeugen und Sachverständige nach der

Garten Gemeingut aller Kreise unserer Frauen- Zivil-Prozeßordnung') zugebilligt werden, daß das

f. j ■ , j______i_ , ..__, Gericht jedoch den Gebührentarif der Architekten und

weit qeworden ist, werden auch unsere kunst- . . ' , , ,7 , .. , , .

" , " , Ingenieure oder anderer Verbände nicht anerkennt.

lerischen Bestrebungen auf besseren Erlolg zu Na(ri dem Gesetz vom 20. Mai 1898 erhält, wie ja

rechnen haben als es vielfach heute noch der allgemein bekannt sein dürfte, der Zeuge eine Ent-

Fall ist. H. Schädigung für die erforderliche Zeitversäumnis im

_ Betrage von 0 10 bis zu 1.00 d&, der Sachverständige

für seine Leistungen eine Vergütung nach Maßgabe
der erforderlichen Zeitversäumnis im Betrage bis

DOS Gerichtliche gärtnerische Sadl- ?u 2^ aUf jede angefangeneStunde. Die Vergütung

-> ~> ist unter Berudtsiaitigung der Erwerbsverhaltnisse

VerStändiaenweSen. der Zeugen bezw. Sachverständigen zu bemessen

und für jeden Tag auf nicht mehr als 10 Stunden
Angesichts der bevorstehenden Beratung des Ent- zu gewähren. Wie immer, wenn der Gesetzeszwang
wurfs eines Gesetzes betreffend Änderung der Ge- mjt der Übung in der Praxis nicht gleichen Schritt
bührenordnung für Zeugen und Sachverständige vom zu halten vermag, sich ein Ausweg findet, der die
20. Mai 1898 im Reichstag verdient das gerichtliche Härten mildert, so gelten seit langer Zeit auf Grund
gärtnerische Sachverständigenwesen, welches von den freier Vereinbarung mit den Parteien und den Sach-
Vertretern des erwerbstätigen Gartenbaus schon seit verständigen Abmachungen als zulässig und gebräuch-
langer Zeit als reformbedürftig empfunden worden die eine Vergütung nach den üblichen Honorar-
ist und bei den Beteiligten immer wieder gerechten sätzen oder anerkannten Gebührenordnungen in den
Anlaß zu Verstimmungen geliefert hat, auch in un- ___

Seren Fachkreisen volle Beachtung. Bekanntlich wird ,j Zivil-Prozeßordnung mit Kommentaren von Geh. Justizrat

in den Kreisen der Ärzte, Architekten, Ingenieure Freudenthal, Berlin, 3. Auflage.

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