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Remigii solvantur et fratribus II situle vini. Ist dieser Kustos Gerung, der seine
Schreibstube mit einem Weinberg beschenkt, unser Chronist? Rührt es daher,
daß aus Heppenheim, dem Nachbarort Hemsbachs, noch eine zweite Schenkung für
das armarium kommt?1) Daß der Kustos eine andere Stiftung aus Heppenheim für
die Brüder verwaltet? Daß die Chronik wiederholt die Besitzungen und Rechte der 5
Kustodie erwähnt? Daß Abt Heinrich seinen treuen Kustos Gerung auch in seinem
Testamente nicht vergißt?2) Wir können die Frage nach dem Namen offen lassen,
um so mehr, als ja der Geist und die Denkweise des Mannes klar genug in seiner
Chronik zu uns sprechen.

Von den übrigen Schreibern konnte nur der letzte, L, der Vollender der 10 § 20.
Chronik sich deutlich zu den pessimistischen Anschauungen des Chronisten und zu
dessen vernichtendem Urteil über Abt Sighart bekennen. Er tat das zu einer späteren
Zeit, wo das Tischtuch zwischen Abt und Mönchen völlig zerschnitten war, in einer
Form, die den Chronisten noch an Schärfe überbot.

Alle übrigen Schreiber haben im Sinne jener beiden an dem gemeinsamen Werke 15
gearbeitet. Von der Schrift abgesehen, die kleine Rückschlüsse gestattet3), tritt keiner
von ihnen persönlich hervor.

IV. Die Quellen der Chronik.

Scheidet man aus der Chronik die Urkunden aus, so bleibt ein mageres Heft
von kaum 50 Seiten übrig, die annotatio regum et imperatorum seu abbatum, welche
die Uberschrift ankündigt. 20

Die Reichsgeschichte und die Geschichte des Königshauses zur Zeit § 21.
Karls des Großen und Ludwigs I. erwähnt der Chronist dazu mit keinem Worte.
Von irgendwelcher Kenntnis der Annalistik zeigt sich keine Spur, und auch die
Bibliothek bot keine Hilfsmittel.4) Erst die Abstammung der Söhne Ludwigs und die
Reichsteilungen gibt er in der dürren Form der «regum genealogia» (K. 46) an- 25
schließend an Reginos Chronik, mit gewissen Eigenarten der Form, von der sich einiges
in den Annales Fuldenses und bei Otto von Freising wiederfindet.5) Daß er Regino
(außer der Continuatio) und die Annales Fuldenses unmittelbar benützt, ist allenfalls
möglich — doch fehlte im 10. Jahrhundert eine Handschrift auf der Bibliothek —,
unwahrscheinlich aber, daß Ottos Chronik ihm gerade an jener entlegenen Stelle als 30
Quelle gedient habe. Sicher lag ihm hier wrie in allen ähnlichen Stücken eine der
viel gebrauchten und auch Otto bekannten Genealogien6) vor, die Reginos genealo-
gische Stücke ausgeschrieben und ergänzt hatte, wie ein Beispiel des K. 46 beweist:

Post cuius (Karls d. Gr.) discessum * eodem quo accesserat modo cepit fortuna diffinere donec ex
rfefectu regie stirpis* solus Mc (Arnulf) inveniretur regno Francorum* gubernando idoneus^ et regalis 35

1) Nr. 3813. Aus Heppenheim stammt auch der einzige andere Beleg des Namens Gerung, 3613.

2) Nr. 119 custodi ecclesie ad Lauresham. K. 142 juri custodia Laureshamensis assignavit.
nr. 150 servitium custodie. K. 164 Abt Heinrich vermacht dem Kustos '20 solidi für die Lichter der
Kirche. Doch auch die Einkünfte des Pförtners werden öfter genannt: nr. 140, K. 142, 145; nr. 150.

3) § 4.

4) Selbst in der Blütezeit des Klosters im 10. Jahrh. reichen die Quellen nur bis Beda und
Gregor v. Tours herab. Die spätere Zeit vertreten nur Einbarts Vita Caroli und Translatio s. Petri et
Marcellini, s. Becker, Oatalogi 83, 111, 115, und die zusammen mit der Regula s. Benedicti genannten
Annales, s. 82, 100, 113.

5) K. 23 (Reginos Worte auch bei Marian. Scott. 864, M. G., Script. V, 550), 39, 44, 46, 55, 61.

6) Die gedruckten Genealogien Script. II, 312; XIII, 245; XXV, 381 sind hier belanglos.

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