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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1898 — Heidelberg, 1898

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Nr. 3 (14. Mai 1898)
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https://doi.org/10.11588/diglit.25136#0021
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Akademische Mitteilungen
FÜR DIE
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBlCu
HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI
Fernsprecher 119 HEIDELBERG Hauptstrasse 55 a.
Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.
Bezugspreis bei der Post vierteljährlich 75 Pfg. ausschliesslich Bestellgebühr.

Sommer-Halbjahr 1898.

Nr. 3.

Samstag, 14. Mai 1898.

Bekanntmachungen der Universitäts-Behörden.

Immatrikulations-Kommission.
Der dritte und letzte Immatrikulationstermin ist auf

Freitag, den 20. Mai 1898, Nachm. 3 Uhr
festgesetzt, und werden die noch nicht inscribierten Herren
Studierenden ersucht, an diesem Tage sich in der Aula
einzufinden.
Wir fügen dabei noch besonders an,
1. dass die Abgabe der Legitimationspapiere etc. zur
Erlangung des akademischen Bürgerrechts nicht ge-
nügt, letzteres vielmehr nur durch die eigenhändige
Inscription in das Matrikelbuch erworben wird und
2. dass gemäss § 3 der akademischen Vorschriften nach
dem obigen Termin sich Meldende nur dann noch
zur Immatrikulation zugelassen werden können, wenn
sie die Verspätung durch Hinderungsgründe zu ent-
schuldigen vermögen.
Die Herren Studierenden werden daher ausdrücklich
darauf aufmerksam gemacht, dass nach dem bezeichneten
Termin die Immatrikulation nur dann vorge-
nommen werden wird, wenn triftige Gründe das
Erscheinen an den geordnetenTerminen unmög-
lich gemacht haben.
Heidelberg, den 11. Mai 1898.
Der Prorektor:
Dr. Kehrer.

Juristische Fakultät.
Die Vorbereitung für den höheren öffentlichen
Dienst in der Justiz und der inneren Verwaltung betr.
Die Studierenden der Rechtswissenschaft setzen wir hier-
durch in Kenntnis, dass nach § 2 Ziffer 10 der badischen
Studien-Ordnung für Juristen Vorlesungen über
«Gerichtliche Medizin“
oder
„Verwaltungs-Hygiene“
vorgeschrieben sind.
Herr Hofrat Dr. Kn au ff wird jeweils im Sommer über
„Verwaltungs-Hygiene“ und im Winter über „Gerichtliche
Medizin“ Vorlesungen halten.
Die Vorlesungen über „Verwaltungs-Hygiene“ werden
in diesem Semester Montag, Mittwoch und Freitag von
5—6 Uhr abgehalten.
Heid.elberg, den 5. Mai 1898.
Buhl
. ■ d. z. Dekan.

Philosophische Fakultät.
Die Ilonorarbefreiungsgesuche betr.
Denjenigen Herren Studierenden der P hi 1 osophis ch en
Fakultät, welche Eingaben um Honorarbefreiung einreichen
wollen, wird hierdurch bekannt gemacht, dass nach Fakul-
tätsbeschluss die erforderlichen Fleisszeugnisse auf Formularen
ausgestellt werden müssen, welche auf dem Universitäts-
sekretariat zu entnehmen und persönlich den betreffenden
Herren Dozenten zu überbringen sind. Von letzteren wird
das ausgestellte Zeugnis direkt dem Dekan der Philosophi-
schen Fakultät zugestellt werden. — Ihren Gesuchen haben die
Bewerber das Anmeldebuch, oder ein Verzeichnis sämtlicher
im letztvergangenen und im laufenden Semester belegten Vor-
lesungen und Uebungen anzufügen, ausserdem aber in den
Gesuchen diejenigen Dozenten namentlich anzuführen, welche
sie um Ausstellung eines Fleisszeugnisses gebeten haben.
Für diejenigen Herren, welche bisher noch nicht Hono-
rarbefreiung genossen haben, wird bemerkt, dass Aussicht
auf Erfolg nur Gesuche solcher Bewerbe.! haben, welche ihre
besondere Befähigung zum Studium durch entsprechende
Schulzeugnisse nachzuweisen vermögen. Bewerber, welche
im Maturitätszeugnis nicht die Noten „sehr gut“ oder „gut“
(I oder II) erhalten haben, können zunächst Honorarbefreiung
überhaupt nich u erlangen; sie dürfen erst dann auf Befreiung
hoffen, wenn sie durch gute Leistungen in seminaristischen
Uebungen ihre besondere Befähigung zu dem von ihnen er-
wählten Studium dargethan haben werden. Einfache Fleiss-
zeugnisse genügen hierzu nicht.
Heidelberg, den 12. April 1898.
Der Dekan:
Fr. Neumann.
Hochschulnachrichten.
Heidelberg', 13. Mai 1898.
* Todesfall. Der ausserordentliche Professor der Mathe-
matik an unserer Hochschule Herr Dr. Hermann Schapira
ist während eines vorübergehenden Aufenthaltes in Köln
plötzlich an Lungenentzündung erkrankt und nach kurzem
Leiden am 8. Mai im 58. Lebensjahre verschieden. Die Be-
erdigung fand am 10. Mai in Köln statt.
* II. Immatrikulation. Bei der am 11. ds. vorgenom-
menen II. Immatrikulation wurden eingeschrieben: in der
theologischen Fakultät 6, in der juristischen 76, in der
medizinischen 41, in der philosophischen 27, in der natur-
wissenschaftlich-mathematischen Fakultät 31, zusammen 181-
Vorgemerkt sind weitere 26 Studierende.
 
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