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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1914 — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.25144#0081
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AKADEMISCHE MITTEILUNGEN

FÜR DIE STUDIERENDEN DER RÜPREGHT - KARLS - UNIVERSITÄT Zü HEIDELBERG

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Inseratenpreis für 1 0 Zeilen e i n-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Dienstags mittags 12 Uhr

Erscheint während des Semesters
wöchentlich einmal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Sommer^Halbjahr 1914 Nr. 11 Mittwoeh, 8. Juli 1914

Die Herren Studierenden wollen in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger milzugeben sind) anzeigen.

Akademisches Direktorium.

Bekanntmachung.

Abmeldung betr.

Es ist dringend notwendig, dass auch diejenigen imma-
trikulierten Studierenden, welche ohne Abgangszeugnis die
Hochschule endgültig verlassen wollen, hiervon der Uni-
versitäts-Kanzlei Anzeige erstatten.

Unterlassungen haben Unrichtigkeiten in den akademi-
schen Verzeichnissen und auch Unannehmlichkeiten für die
betreffenden Studierenden zur 'Folge.

Heidelberg, den 3. Juli 1914.

Der Prorektor:

-GrOthein.

Akademisches Direktorium.

Bekanntmachung.

Die Exmatrikulation betr.

Diejenigen Studierenden, welche mit Semesterschluss die
Universität verlassen wollen, werden darauf aufmerksam ge-
macht, dass die Anmeldungen zur Exmatrikulation — unter

Vorlage der hiesigen Anmeldungsbücher und
einer Quittung der Universitätskasse über be-
zahlte Exmatrikulationsgebühr von 10 Mk. — jetzt
schon auf der Universitäts-Kanzlei erfolgen können.

Die Aushändigung der Abgangszeugnisse erfolgt vom
1. A u g u s t ab gegen

1. Rückgabe der Legitimationskarte,

2. Vorlage der vorgeschriebenen Bibliotheks-Bescheinigung,

3. Vorlage der vorgeschriebenen Bescheinigung von Seiten
der Praktikanten des ehern. Universitäts-Laboratoriums.
Heidelberg, den 3. Juli 1914.

Der Prorektor:

_ Gfothein.

Engerer Senat.

Bekanntmachung'.

Honorarbefreiung im Winter-Semester 1914/15 betr.
Diejenigen Studierenden, die im kommenden Semester
erstmals oder wiederholt um Honorarbefreiung einkommen
wollen, werden aufgefordert, die erforderlichen F1 eiss-

Der Akademische Sportbund (A. S. B.) erlässt als Mitglied
des Deutsch-akademischen Bundes für Leibesübungen (D.A.B.f.L.)
zu den leichtathletischen Hochschulmeisterschaften von Deutsch-
land folgende Ausschreibung:

a) Meisterschaften:

I. Hochschulmeisterschaften von Deutschland:

1. ioo Meter-Laufen,

2. 400 Meter-Laufen,

3. 1500 Meter-Laufen,

4. Hochsprung,

5. Weitsprung,

6. Diskuswerfen,

II. Akademische Fünfkampf-Meisterschaft:

7. 100 Meter-Laufen, Hochsprung, Weitsprung, Diskuswerfen,
Speerwerfen (Mittelgriff).

b) Offene Wettbewerbe:

1. Stabhochsprung,

2. Speerwerfen (Mittelgrifl),

3. Kugelstossen,

4. 800 Meter-Laufen,

5. 3000 Meter-Laufen,

c) Mannschaftsläufe:

1. Stufe: 4X100 Meter-Stafette,

Olympische Stafette (800, 200, 200, 400 Meter).

2. Stufe: 4X100 Meter-Stafette,

Schwedenstafette (400, 300, 200, 100 Meter).

Deutsch-akademischer Bund für Leibesübungen.

Direktor Dr. Knörk (V.C.) Vorsitzender.

Dipl.-Ing. Din gl in r (A.B.T.), 2. Vorsitzender.

Bestimmungen:

1. Die Wettbewerbe finden nach den Wettkampfbestim-
mungen der D. S. B.f. A. am Sonntag, den 19. Juli 1914 in Berlin
unter Leitung des Akad. Sport-Clubs an der Universität (Abtlg.
des Berl. S. C.) auf dem Hochschul-Sportplatz im Grunewald statt.

2. Die Einsätze betragen 3 Mk. für den Wettbewerb, für
Mannschaftsläufe 6 Mk. Die Verteidiger sind von der Zahlung
des Einsatzes befreit.

3. Die Meldungen sind schriftlich unter Beifügung des Ein-
satzes zu richten an Herrn cand. ing. Ernst Heckert, Friedenau,
Niedstr. 36. Meldeschluss ist am 10. Juli. — Zu spät eintreffende
Meldungen und solche, denen der Einsatz nicht beigefügt ist,
sind ungültig.

4. Die Bahn ist eine 400 Meter lange Aschenbahn.

5. Die Geräte beim Diskus- und Speerwerfen werden ge-
stellt. Die Benutzung eigener Geräte ist nicht gestattet.

6. Die Sieger in den Hochschulmeisterschaften erhalten
goldene, die Zweiten silberne, die Dritten bronzene Plaketten,
die Sieger in den anderen Wettbewerben Ehrenpreise, die
Zweiten und Dritten Plaketten; der Fünfkampfmeister erhält
den Wanderpreis der Stadt Dresden.

7. Die Meisterschaften sind offen für alle Reichsangehörige,
die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder vor dem
Schlussexamen stehen. — Die Akademische Fünfkampfmeister-
schaft ist offen auch für Akademiker, die mindestens 6 Semester
an einer deutschen Hochschule ordentlich immatrikuliert waren.

8. Die Mannschaftsläufe sind nur offen für Vereine und
Korporationen, nicht für Verbände. In der 2. Stufe sind nur
Vereine und Korporationen startberechtigt, die weniger als 30
immatrikulierte Aktive haben und in der 1. Stufe nicht genannt
haben.

Veranstalter:

Akademischer Sportbund.

Stadionarzt Dr. Mallwitz, Vorsitzender.

Univ.-Prof. R. du Bois-Reymond, 2. Vorsitzender.
 
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