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Kunsthistorische Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses <Wien> [Hrsg.]
Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses (ab 1919 Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen in Wien) — 20.1899

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II. Theil: Quellen zur Geschichte der kaiserlichen Haussammlungen und der Kunstbestrebungen des Allerdurchlauchtigsten Erzhauses
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Mayr, Michael: Urkunden und Regesten: aus dem k. k. Statthalterei-Archiv in Innsbruck (1364-1490), [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.5730#0531
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URKUNDEN UND REGESTEN

AUS DEM

K. K. STATTHALTEREI-ARCHIV IN INNSBRUCK (1364—1490),

HERAUSGEGEBEN VON

M. MAYR-ADLWANG.

Vorbemerkung.

Die nachfolgenden Urkundenauszüge behandeln
die erste Zeit der Habsburger in Tirol und dem heu-
tigen Vorarlberg bis \um Zeitpunkte der Vereinigung
dieser Länder mit den übrigen österreichischen Erb-
landen unter König Maximilian I. (1364—1490). Sie
bilden die Fortsetzung der »Regesten zur tirolischen
Kunstgeschichte von der ältesten Zeit bis zum Jahre
1364« (Ferdinandeums-Zeitschrift, III. Folge, 42. Heft,
Innsbruck i8g8). Da mit dem Jahre 14QO die von
Schönherr in diesem Jahrbuche (IL, XL, XIV. und
XVII. Band) veröffentlichten » Urkunden und Regesten
aus dem k. k. Statthalterei-Archiv in Innsbruck« ein-
setzen, so ist das kunsthistorische Material des Inns-
brucker Statthalterei-Archives hiem.it bis zum Jahre
1626 ohne zeitliche Unterbrechung publiciert. Freilich
ergeben sich vom Jahre 14QO an umfangreiche Nach-
träge, welche ausschliesslich der fortschreitenden
Ordnung und Vermehrung des Archives ^u ver-
danken sind.

Wie für die vorhabsburgische Zeit, so gewähren
auch für die spätere Periode des Mittelalters die landes-
fürstlichen Rechnungsbücher die grösste und werth-
vollste Ausbeute. Leider sind diese für das erste Sä-
culum der habsburgischen Herrschaft nicht in der Voll-
ständigkeit früherer und späterer Zeit vorhanden. Erst
vom Jahre 1460 ab (bis 1797) beginnt diese reiche hi-
storische Quelle wieder nahezu lückenlos ^u ßiessen.
Mit dem gleichen Jahre 1460 beginnen auch die ver-
schiedenen Serien der landesfürstlichen Copialbücher
(ebenfalls bis 1797), welche mit den fortschreitenden
Jahren immer reichere kunstgeschichtliche Nachrichten
bieten. Zu diesen Hauptquellen treten dann noch die in
der Folgezeit gleichfalls mehr und mehr anwachsenden
Urkunden und Acten kunstgeschichtlichen Inhalts.

Aus dem besprochenen Quellenverhältnisse ergibt
sich ^um guten Theile auch die Thatsache der geringen
Reichhaltigkeit kunsthistorischer Nachrichten für die
ältere Periode und die des starken Anschwellens des
Stoffes für die hier behandelten letzten dreissig Jahre.
Andere Gründe, wie die jeweiligen politischen Verhält-
nisse, sollen hier nicht berührt werden.

Für die Regierungszeit Erzherzogs Sigismund hat
Schönherr das ihm bekannt gewordene Material in
dem trefflichen Aufsatze »Die Kunstbestrebungen Erz-
herzogs Sigmund von Tirol« (erschienen in diesem
Jahrbuche I, 182—212) verwerthet und in die Dar-
stellung auch Rückblicke auf die ältere Zeit verflochten.
Da Schönherr hier nachweislich direct aus den Quellen
gearbeitet hat, so lag für diese Regesten, abgesehen von
wenigen Notizen, keinerlei Materialsammlung vor. Sie
mussten daher vollkommen neu gearbeitet werden. Ein
genauerer Vergleich derselben mit dem erwähnten sehr
verdienstlichen Aufsätze ergibt einen wesentlichen Zu-
wachs an neuen Nachrichten, desgleichen zahlreiche
Correcturen in chronologischer Beziehung.

Um den Stoff nicht ins Ungemessene \u häufen,
wurden für die ^weite Hälfte des XV. Jahrhunderts alle
Nachrichten über einfache Handwerker, wie Tischler,
Bogner, Bechermacher, Pfeilschifter, Zimmerleute,
Schlosser, Spängier, Sporer, Kandier, Messerschmiede,
Münder, Kugelgiesser sowie auch über Wappen-, Zeug-
und Wagenburgmeister weggelassen, wenn es sich nicht
um bestimmte, genau umschriebene Arbeiten des Kunst-
handwerkes derselben handelte. Dagegen wurden alle
Notizen über Büchsenmeister aufgenommen, da für
diese Zeit wohl schwer bestimmbar ist, welchen Antheil
diese an der blühenden Giesskunst nahmen.

Was die formelle Behandlung der Regesten be-
trifft, war mir das Vorgehen Schönherr 's in der Pe-
riode nach dem Jahre i4go (vgl. dessen Vorwort a. a. O.)
und meine Vorbemerkung in den erwähnten Regesten
^ur tirolischen Kunstgeschichte der vorhabsburgischen
Zeit massgebend. Der Einfachheit, Klarheit und Kürze
halber empfahl es sich vielfach, bei Nachrichten aus
den Rechnungsbüchern durchwegs, den Wortlaut der
Quelle zu belassen. Die Citate wurden möglichst
gekürzt:

U. = Urkunde.

Cod. = Codex.

Reg. = Regest.

T. R.-Cod. = Tiroler Rechnungsbuch-Codex.

C.-B. IL == Copialbuch 2. Serie.
 
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