Aus Gelegenheit des etwa erfolgen mögenden Durchzugs einer beträchtlichen Anzahl K. K. Kriegsvölker und dießfalls von dem K. K. Ministerium nachgesuchter vorsorglicher Anstalten zu Abwendung übermäsiger Theuerung, befehlen Se. Churfürstliche Durchleucht, daß 1mo. Zwar denen Unterthanen der freie unbeschränkte Verkauf ihrer Victualien, Früchten und Fourage-Gattungen bei wirklich vorgehendem solchen Truppen-Masche, und daher sich einstellenden Kaiserlichen Verpflegungs-Personali gestattet, jedoch zu Abwendung besorglicher Excessen und darab entspringender gegründeter Beschwerden, gesamten Oberämtern die nachdrucksame Weisung ertheilet ...: [Mannheim den 29. August 1787.]
[S.l.], 1787 [VD18 14342596]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.31476
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-314768
Metadaten: METS
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