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Kunstgewerbliche Rundschau: Verkündigungsblatt des Verbandes Deutscher Kunstgewerbevereine — 3.1896

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https://doi.org/10.11588/diglit.8033#0037
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LNünchen, April l896.

UMndigungMatt des Keröandes deutsDer Kunstgewerße'8ereine.


Bezug der „Zeitschrift" sanrnrt der „T^unstgewerblichen Rundschau": Durch den Buchbandel, die s)ost oder die verlagshandlung B. Oldenbourg in München, !1lk. !6
p. 3.; die Mitglieder des Bayer. Runstgewerbe-Vereins (Iabresbeikrag Mk.) erbalten die „Zeitschrift" sanimt der „Aunstgewerblichen Rundschau" unentgeltlich. — Die „Zeitschrift"

erscheint sährlich in (2 Monatsheften.

L?erausgeber: Bayer. Aunstgewerbe-Verein (pfandhausstraße 7). — Redaktion: Prof. L. Gmelin (Luisenstraße (8).

Druck und Verlag vsn R. Gl-cnbourg in LMinchen, Glückstraße n




53. Lederkissen, Lntwurf van k). Friedcl, Miinchen.

MMkn lllld -Polstek.

/^l-S^nr das Sxeisezimmer eines der ersten Buchbinder Deutsch-
lands, ja vielleicht dcr Welt bestimnit, sind dio vorliegcnden
Lntwüife zn Lcderschnitt-Arbeiten verschiedener Art nnr
Rlium Theile ausgefübrt worden. Sie sollten dort einen
großcn Theil dcr ornamentalen Decoration in dcr 2lus-
stattnng des Ranines bilden, da der Besitzer, der in seiner Anstalt den
künstlerischen Lederschnitt mit gntcin Lrfolge pflegt, den lvunsch ge-
äußert batte, selbst zn jenem Schinuck so viel als möglich beizutragen.
So lag es wohl nahe, alle solche Stellen, an denen sonst auf lVand-
verkleidungen, lNöbcln, Thüren n. A. dic lsolzsciilptnr sich schinückend
ergeht, dem Leder auszuliefern. Es sollte iibcrall, wo dies anging,
ohne in llebermaaß zu verfallen, als Schmnckträger auftreten; ledern
sollte Alles sein, ohne daß es doch der Beschauer „ledern" finden sollte.
Die Ausführung dieses Auftrages wurde dem Architekten läans
Friedel, lNünchen, übertragen; von den zahlreichcn Lntwürfen
können wir hier nur einen sehr kleinen Theil wiedergeben.

Das Leder beherrscht also dcn Ranm, kein Stück der lNobilien, das
nicht davon ergriffen wäre; Sänlentroinmeln, Füllungen, Füße, Stuhl-
bezüge und Kissen, Alles was an lvandverklcidung, Thüren und
lNöbeln schmückend anftritt, das ist von Ledcr, aufgelegt, umgelegt
und eingelegt. Gcschnitten und mit kleinem Goldornament durch
lsandstempel gezicrt, gebunzt und gemalt, alles mußte zusaminenwirken
zur Trhöhung sarbiger lvirkung. Sogar schillernder Seidcnstoff inußte
sich herbeilassen, durch ausgeschnittene Geffnungen im Grnament auf
dcn Stuhllehnen farbig hindurch zu leuchteu.

Lin solcher, auf größtmögliche Anwendung eines bestimmten
Materials abzielender Auftrag hat seiue eigenen Reize; zu den iuter-
essantcsten einschlägigen Aufgaben gehört ohne Zwcifel die, Lederkisscn
zu bilden, die der harten lsolzbank Bequemlichkeit geben sollen, — nicht
einfache Aissen, sondern künstlerisch geschmückte. Allc lluttel, dic hier
zulässig sind, dürfcn augewcndet werden. lveiches Lcder, flach in
Relief' geschnitten, soll mit farbig schimmerndem Seidenstoffe ein künst-
lerisches Ganzes crgebeu. lsier ist dcr Lrfiuduug, dem schmückeudcn
Sinne, fast nnbcgrenzter Sxielrauin gelassen. Iedes Schinuckmittel des
Leders ist zulässig: Plastischer Schnitt und vergoldnng der Fläche
durch lsandstempcl und Filcten, Auflage farbigen Leders mit Gold-


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Zeitschrift des bayer. Aunstgewerbe-Veretns München.

!8Y6. Runstgewerbliche Rundschau Nr. (Bg. !.)
 
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