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Kunst und Künstler: illustrierte Monatsschrift für bildende Kunst und Kunstgewerbe — 10.1912

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Heft 12
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Kunstausstellungen
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Auktionsnachrichten
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https://doi.org/10.11588/diglit.4707#0639

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in Renoir und Gauguin weiter entwickelt, entstehen den köstlichen Pfirsichen Manets und einer Frucht auf

in Cezannes (der glänzend mit drei Stilleben, einem einem der drei Stilleben Cezannes besteht mehr als ein

Akt und einer Landschaft vertreten ist) und van Gogh Unterschied des Temperaments. Dazwischen liegt eine

die ersten Vertreter der modernen Romantik. Zwischen Epoche. P. M.

■UKTIONSNACHRICHTEN

Einfuhr von Kunstwerken in
die Vereinigten Staaten von
Nordamerika
Nach den Amtlichen Nach-
richten, die auf einem Bericht des
Handelssachverständigen beim Kaiserlichen General-
Konsulat in Neuyork fussen, ist Deutschland an der Ein-
fuhr von Kunstwerken nach den Vereinigten Staaten
nur verhältnismässig gering beteiligt, während Frank-
reich etwa das zehnfache, England das vier- bis fünf-
fache an Wert nach dort ausgeführt hat.

In den früheren Tarifen waren alle Kunstwerke, mit
Ausnahme der von Künstlern amerikanischer Nationa-
lität im Ausland hergestellten, zollpflichtig. Ausnahmen
konnten für Kunstwerke zugelassen werden, die nur für
bestimmte Zeit zu Ausstellungszwecken eingeführt wur-
den, oder für öffentliche Museen, Galerien und Bildungs-
anstalten bestimmt waren. Nunmehr sind aber auf
Grund des neuen Zolltarifs von 1909 bekanntlich ausser
den Erzeugnissen amerikanischer Nationalität, alle Kunst-
werke im engeren Sinne zollfrei, sofern ihr Alter nach-
weislich höher ist als zwanzig Jahre. Unter Kunstwerken
im engeren Sinne versteht die Zollbehörde Gemälde in
Öl-, Wasser-, Pastell- und anderen Farben, Handzeich-
nungen, Skizzen, Radierungen und Stiche sowie Skulp-
turen; Bronzebildwerke, von dem Originalmodell des
Künstlers abgeformt und gegossen, gelten dagegen nicht
als zollfrei.

Auch Kunstwerke im weiteren Sinne sind zollfrei,
sofern ihr Alter nachweislich höher ist als hundert Jahre.
Zu diesen Kunstwerken rechnet man auch kunstgewerb-
liche Gegenstände in Bronze, Terrakotta, Porzellan und
andere keramische kunstgewerbliche Erzeugnisse, ferner
gewirkte und gewebte Wandbekleidungen, Gobelins,
Glasfenster, Kronleuchter, Stand- und Wanduhren, alte
Möbel, Kirchenaltäre, Hausgeräte und Gebrauchsgegen-
stände, kurz alle Antiquitäten, sofern sie einen kunst-
oder höheren kunstgewerblichen Wert haben; ferner
auch Sammlungen zur Darstellung der Entwicklung von
Kunst und Kunstgewerbe.

Die neuen Bestimmungen haben bewirkt, dass die
Gesamteinfuhr von Kunstwerken in die Vereinigten
Staaten sich von 1909 auf 19 11 schätzungsweise auf den
sechsfachen Wert steigerte. Diese und die nachstehen-
den Ziffern geben den Wert der Einfuhr von Kunst-
werken mit Ausnahme jener von amerikanischen

Künstlern aus dem Auslande und für Ausstellungen
vorübergehend eingegangen an, die in den Jahren 1906
bis 1911 gekauft worden sind:

1906
4 141 849

1909
3239168
Die Zahlen für 191:

1908
3 911 ri 5: Dollars

1911
,2 100000 Dollars.

1907
5160 569
1910
20344324
beruhen auf Schätzung. Infolge
der Zollfreiheit sind auch viele ältere Gemälde von
hohem Werte noch im letzten Jahre angekauft worden.
Das kann daraus entnommen werden, dass die Einfuhr-
werte in 1911 weiter gestiegen sind, sich also nicht mit
dem ersten Jahre (1910) der Zollfreiheit erschöpften.
Der Anteil, den die einzelnen Ländern an der oben
genannten Gesamteinfuhr hatten, beziffert sich für 1909
bis 1911 wie folgt:



1909

1910

1911

Frankreich

922741

9035 y 1 a

11750000

England

1 160472

8721881

6900 000

Deutschland

292868

936355

1250000

Italien

. 3QI3^7

618883

1 000 000

Holland

y7756

344261

195 000

In noch geringerem Masse als Deutschland sind die ver-
änderten Verhältnisse für Italien und Holland zum Vor-
teil geworden. Frankreich hat schon nach den fünf Mo-
naten August bis Dezember 1909 des neuen Tarifs eine
Ausfuhrziffer vom vierfachen Betrage von 1908 zu ver-
zeichnen, denn 1908 exportierte es nur für 2 481157 Dol-
lars. Im Jahre 1910/11 scheint sich die Aufmerksamkeit
der Käufer mehr auf Deutschland zu lenken.

Über die Anteile der Einfuhr moderner Kunstwerke,
unter zwanzig Jahre alt, im Jahre 1910 ergiebt die Stati-
stik folgende Zahlen: Gesamteinfuhr: 1701 193 Dollars.
Davon entfallen auf Frankreich 594021, auf England
472030, auf Deutschland 133 305 und auf Italien 285 838
Dollars. Im Vergleich zum Jahr 1909 hat Italien die ge-
ringste Einbusse erlitten, dessen moderne Kunstwerke,
besonders die bekanntenMarmorskulpturen, beim ameri-
kanischen Publikum grossen Anklang finden.

Bemerkenswert ist, dass von 1907 auf 1908 sowohl
die Gesamteinfuhr als auch die Einfuhr aller beteiligten
einzelnen Staaten eine ziemlich bedeutende Abnahme
zeigt: bei Frankreich von 3163020 auf 2 48 11 57, bei
England von 995080 auf 777048, bei Deutschland von
230692 auf 129466 Dollars.

P. H.

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