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Kunst und Künstler: illustrierte Monatsschrift für bildende Kunst und Kunstgewerbe — 16.1918

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Heft 9
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Scheffler, Karl: Kunstgesetze
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https://doi.org/10.11588/diglit.4745#0341

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KUNST GESETZE

VON

KARL SCHEFFLER

Seit einiger Zeit hört man immer wieder von
Plänen, den Kunstbesitz zu besteuern. Und jedes-
mal werden diese Pläne in den Parlamenten und
Zeitungen empfohlen oder bekämpft. Es wird fort-
gesetzt auch über Möglichkeiten, den Handel mit
Kunstwerken zu überwachen, zu besteuern, zu
regeln, öffentlich gesprochen. Geschehen ist aber
noch nichts Entscheidendes. Offenbar scheuen die
Gesetzgeber vor brutaler Entschiedenheit zurück,
da sie einsehen, wie zweischneidig jedeMaassnahme
werden kann. Anlass zu der Bewegung hat der
Krieg gegeben mit seinen vielen unerfreulichen, ja
zum Teil widerwärtigen Erscheinungen im öffent-
lichen Kunstbetrieb; alle Pläne weisen letzten
Endes zurück auf eine tiefe Empörung innerhalb

der Laienkreise — eine Empörung, die sich fast
immer in der Argumentation vergreift, die dem
Instinkte nach aber berechtigt ist.

Es gehört zur materalistischen Auffassung der
Zeit, dass immer gleich nach Gesetzen gerufen wird,
wenn sich gefährliche Symptome dieser Art zeigen.
Es besteht die Meinung, innere Schäden Hessen sich
äusserlich heilen. Alles was mit Recht gegen die
hohen Preise des Kunstmarktes eingewandt worden
ist, gegen die Neigung gewisser Kapitalisten, einen
Teil ihrer Gewinne rein spekulativ in Bildern
anzulegen, gegen die Gefahren der Abwanderung
wichtiger Kunstwerke ins Ausland, oder gegen das
wilde Auktionswesen dieser Zeit, lässt sich durch
Gesetze nicht abstellen. Und seien sie Werke eines

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