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Kunst und Künstler: illustrierte Monatsschrift für bildende Kunst und Kunstgewerbe — 23.1925

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Heft 8
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Chronik
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https://doi.org/10.11588/diglit.4653#0339

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»I

JEAN FRA.NgOIS MILLEI", DIE EGGE. 1866

WIEN, GALERIE DES NEUNZEHNTEN JAHRHUNDERTS

CHRONIK

FÄLSCHUNGEN
Es ist einmal wieder nötig vor Fälschungen moderner
Bilder zu warnen. Und zwar handelt es sich nicht nur
darum, daß die Zahl falscher Bilder und Zeichnungen nam-
hafter deutscher Künstler immer größer wird, sondern auch
darum, daß echte Bilder oder Studien übermalt und ergänzt
und so unter dem Namen des Künstlers in den Handel ge-
bracht werden. Vor einem Jahr etwa haben wir bei einem
Kunsthändler ein großes, mit dem Namen Slevogt unter-
zeichnetes Aquarell gesehen, das sich als eine grobe Fäl-
schung herausstellte, denn es war die plumpe Kopie nach
der farbigen Reproduktion eines Slevogtschen Originals im
17. Jahrgang (Seite 2) von „Kunst und Künstler". Vor
einigen Wochen wurde uns zur Begutachtung ein Aquarell,
angeblich von Slevogt, eingesandt, das sich wiederum als
eine Fälschung, offenbar von derselben Hand, herausstellte
und das eine schlechte Kopie derselben Reproduktion war.

Aus der Ungeniertheit, womit der Fälscher dasselbe Vor-
bild wiederholt benutzt hat, ist zu ersehen, wie grob und
roh die Fälscherkünste getrieben werden. Es soll sich in
diesem Fall um einen jungen Münchner Maler handeln,
der sich auf diesem Wege Geld für das Kunststudium er-
werben will und der so ein Übel durch ein ärgeres ver-
treibt. Es wäre zu wünschen, daß sich der Staatsanwalt
mit diesem tüchtigen jungen Mann einmal beschäftigt.

Dem geschädigten Künstler ist ein gesetzliches Ein-
schreiten gegen offenbare Fälschungen einwandfrei gewähr-
leistet. Schwieriger sind die Fälle, wo es sich nicht um
eine vollständige Fälschung handelt, sondern nur um eine
Verfälschung. Ein solcher Fall ist der folgende: es wurde
neulich Max Slevogt eine Ölstudie zur Begutachtung ins
Haus geschickt, die zwar von ihm herstammt, aber völlig
übermalt worden ist. Das Rechtsverhältnis ist in diesem
Falle so, daß der Besitzer zwar nicht daran gehindert wer-

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-so»
 
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