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Deutsches Archäologisches Institut / Römisch-Germanische Kommission [Hrsg.]
Korrespondenzblatt der Römisch-Germanischen Kommission des Archaeologischen Instituts — 1.1917

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Heft 6 (November/Dezember 1917)
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Schuhmacher, K.: Zur Topographie der römischen Stadt Mainz
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Ritterling, Emil: Ein Offizier des Rheinheeres aus der Zeit des Caligula
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https://doi.org/10.11588/diglit.24883#0188
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170

erreichte den Stadtring bei Alt-St. Peter und einer Albanskapelle1), ist am
Südwestrande des Schloßplatzes und am Mitternachtsplatz durch Aufgrabung
gesichert und führte in ihrer Fortsetzung an der Ostseite des Doms und also
auch an jenen Tempeln vorbei. 2. Die Bergstraße von Bingen—Mombach
an den Friedhöfen an der Predigerhohle und Wallstraße vorbei, im ganzen
wie die jetzige Mombacher Straße; sie durchschnitt den römischen Mauer-
ring am Altmünstertor (Pauluskirche), wo zweifelsohne ein römisches Tor
anzunehmen ist, querte den Schillerplatz und berührte dann das Siidwest-
ende unserer Gebäudegruppe. Diese war demnach von den beiden wich-
tigsten Straßenzügen der Stadt umrahmt. Zwischen beiden dürfte noch eine
bedeutendere Mittelstraße am heutigen Theater vorbeigeführt haben, gerade
auf die Mitte jenes Gebäudekomplexes zu.

Die römischen Querstraßen zogen im nordwestlichen Teile der Stadt
parallel zur Brückenstraße (Emmeranstraße), wovon mehrere gesichert sind
(Rosengasse, auf dem Schloßplatz), im ganzen also auch parallel zur Stadtmauer
der Nordwestseite. Im südöstlichen Teile der Stadt sind die römischen
Straßenzüge noch unbekannt, doch lassen die mittelalterlichen darauf schließen,
daß ihre Richtung etwas von den nordwestlichen abwich, und zwar im
allgemeinen parallel zur südöstlichen Stadtmauer. Unsere Tempelgruppe
und der zugehörige größere Platz bildete augenscheinlich eine Scheidezone
zwischen den beiden Straßensystemen, die im übrigen allem Anschein nach
ziemlich regelmäßige Häuserquadrate umschlossen.

Weitere Bodenfunde und regere Erforschung des frühmittelalterlichen
Stadtbildes2) werden hoffentlich recht bald weiterhelfen.

Mainz. K. Schumacher.

Ein Offizier des Rheinheeres aus der Zeit des Caligula.

Eine schon länger als Bruchstück bekannte Inschrift aus Thugga in
Nordafrika (CIL VIII 15519 = Riese, Rhein. Germanien in d. Inschr. 1944,4)
hat nach Vervollständigung durch den bisher fehlenden Teil nähere Beziehung
zu den Verhältnissen am Rhein gewonnen. Der Text lautet jetzt unter
Auflösung der üblichen Abkürzungen:

,,I(ovi) o(ptimo) [m(aximo) sajcrum j L(ucius) Iulins L(uci) f(üius) Cor-
nelia) Grassus aedfiliciis) orn(amentis) tr(ibunus) mil(itum) / leg(ionis) XXI
Bapacis in Germ(ania) praef(edus) fab[r(um)] / II vir aug(ur) II vir quin-
qfuennalis) des(ignatus) patr(onus) pagi ded(icavit) / C(aius) Pomponius L(uci)
ffilius) Bestitutus d(e) s(na)p(ecunia) f(acienduni) cfuravil)“ C. VIII 26475.

Der hier genannte Offizier lebte danach im ersten Jahrhundert in der
Zeit vor Domitian (s. S. 171, 2). Eine genauere Zeitbestimmung ermöglicht
eine zweite, ebenfalls in Thugga zutage gekommene und jüngst vervollständigte
Weihung desselben Mannes: C. VIII 1478= 15503 = 26519, dazu Ergänzungen
Armee epigr. 1914 Nr. 173 „imp(eratori)3) Ti. Claudio Caesari Aug(usto)

*) Vgl. Mainzer Ztschr. VI S. 12.

s) Vgl. z. B. M. Stimming, Die Stadt Mainz in karolingischer Zeit, Westd. Ztschr.
31 (1912) S. 133 t. Auf dem verdienstlichen Plan von E. Neeb, Mainzer Ztschr. XI (1916)
S. 100 ist der Bischofshof und -garten westlich der Gothardkapelle bei den Zahlen 7, i,
6 und weiter, die Domdechanei jenseits der jetzigen Schöfferstraße nach dem Gutenberg-
platz zu anzunehmen.

3) Als Pränomen hat Claudius den Titel imperator sonst nicht geführt (Mommsen,
Staatsrecht II2 769, vgl. Sueton, Claud. 12, 1). Wenn er in der Inschrift aus Thugga wirklich
so steht, so ist das ein weiterer Hinweis darauf, daß sie aus den ersten Monaten von
Claudius’ Regierung stammt (s. unten), als man in Name und Titulatur des neuen Kaisers
namentlich in der Provinz noch nicht völlige Sicherheit und Geläufigkeit sich ange-
eignet hatte.
 
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