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Entwürfe zu plastischen Arbei-
ten, zumeist für architektoni-
sche Zwecke.

Die Kunst der Architektur erseheint überall,
und besonders in denjenigen Perioden, in denen sich
eine höhere Cultur entwickelt, mit der bildenden
Kunst verbunden; die Werke der letzteren, in-
nerhalb einer solchen Verbindung, sind als ein in-
tegrirender Theil von den Werken der ersten zu
betrachten. Die Bildwerke dienen der Architektur
nicht bloss als ein zufälliger, auf diese oder jene
Weise zu gestaltender Schmuck, dessen Dasein
etwa nur den grösseren oder geringeren tteichthum
der Anlage bezeichnet: sie sind der Form und der
Idee nach wesentlich nothwendig zur Vollendung
des architektonischen Ganzen. Die architektonischen
Formen können immer nur die allgemeinen Ge-
setze der Erscheinung ausdrücken; wo diese zu
individueller Bedeutung erhoben werden sollen, da
muss die bildende Kunst, die Darstellung der be-
seelten Gestalt, hinzutreten. Wo es darauf ankommt,
die eigentümlich besondere Bedeutung des einzelnen
 
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