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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 57.1906-1907

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Osterrieth, Albert: Der Rechtsschutz des Kunstgewerbes nach dem neuen Kunstschutzgesetz
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https://doi.org/10.11588/diglit.9336#0304

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597. Arbeitszimmer (Eichenholz mit Einlage von Perlmutter und Nußholz); Entwurf von Georg Dan gl,
Ausführung von Ioh. Himmelreich, München.

(Der Vechibschu^ des (Kunffc
gewerKes nach dem neuen (Kunjfc
schut^eseiz.

(Von (Prof. Dr. LtlkKork Dfkerrieth.
(Vortrag,

gehakten auf dem 17. Dekegrertentag des (VerKandes
deutscher AunftgetverKevereine am 17. (März 10O7.

m Jahre (903 sprach der leipziger Ver-
bandstag den Wunsch aus, daß bei der
damals bevorstehenden Reform des
Aunstschutzes das Aunstgewerbe einen
ausreichenden Schutz finde. Dieser
Wunsch hat durch das am 9- Januar (907 ver-
kündete Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Werken
der bildenden Aünste und der Photographie, seine
Erfüllung gefunden.

Ls ( des Gesetzes bestimmt allgemein, daß Ur-
heber von Werken der bildenden Aünste ge

schützt werden, uitd § 2 besagt, daß die Erzeugnisse
des Aunstgewerbes zu den Werken der bildenden
Aünste gehören.

Das Gesetz bringt eine wesentliche Neuerung.
Denn bisher waren kunstgewerbliche Erzeugnisse nur
als Geschmacksmuster geschützt, d. h. unter der Vor-
aussetzung, daß die Entwürfe vor der Verbreitung
als Uluster hinterlegt wurden. Der Schutz konnte
nur auf eine Dauer von (5 Jahren erwirkt werden;
die Gebühr für ein geschütztes Uluster betrug im
ganzen 32 U7.

Bekanntlich sind cs nur verhältnismäßig be-
schränkte Areise des Aunstgewerbes, die von dein
Geschmacksmusterschutz Gebrauch gemacht haben. Die
große Ulasse der kunstgewerblichen Erzeugnisse war
der Nachbildung preisgegeben.

Die veränderte Rechtslage, die am 1. Juli J907
in Kraft tritt, dürfte das deutsche Aunstgewerbe ver-
anlassen, den: neuen Gesetz seine volle Aufmerksainkeit
zuzuwenden, und zwar nach zwei Richtungen hin.

Der Aunstgewerbetreibende hat zu wissen, daß
er geschützt ist und wie weit sein Schutz reicht.

Kunst und Handwerk. 57. Iahrg. Heft (0.

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