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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 64.1913-1914

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Eisenacher Ordnung
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Brenneis, J.: Rechtsfragen in der Praxis der Kunst und des Handwerks, [10]
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https://doi.org/10.11588/diglit.8767#0319

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Die Lntwurfsgebühr nach 8 22 mit 20%
von 20 XII. 4,— ITT.

Die Merkgebühr nach § 6 mit 50% von
«ui. 2,— in.

Die Miederholungsgebühr nach § 12 mit
36 X die halbe Lntwurfsgebühr, also
36 X 2 m. 72,— in.

Ls find mithin im ganzen zu berech-
nen . 78,— in.

Im Interesse des Bestellers liegt es also, in diesem
und ähnlichen Fällen für die Miederholnngsgebühren von
vornherein eine Vereinbarung zu treffen,
s) Arbeiten aus Holz, § 24.

Erstes Beispiel: Lin Damenzimmer von 3100III. Aus-
fiihrungskosten ist zu entwerfen und durchzuzeichnen. Ls
wird angenommen, daß die lllaterialkosten zu den Arbeits-
kosten sich verhalten wie 630 :330, daß also nach 814b
nur drei Vierteile der Lntwurfsgebühr in Ansatz zu bringen
sind. In Betracht kommen die 88 24, 6, 14 und (5.

Nach § 24 beträgt die Lntwurfsgebühr

15% von 3100 m., nämlich 465 HI.

Davon laut 8 14 b in Ansatz zu brin-
gen nur drei vierteile mit .... 348,73 III.

Xverkgebühr nach § 6 einzusetzen mit

50% von 348,75 in., nämlich . . . 174,40 m.

Im ganzen. 523,15 111.

Davon sind nach 8 15 Staffel nur zu

berechnen 70% mit. 366,20 111.

t) Arbeiten aus Holz, 8 24.

Zweites Beispiel: Lin einfaches Herrenzimmer ist zu ent-
werfen, zu veranschlagen und auszuzeichnen. Der Anschlag
ergibt 96O XII. als Ausführungskosten. Ls sind nach 8 24
als Lntwurfsgebühr 15% der Ausführungskosten einzusehen.
Line Staffelung findet nicht statt, weil die Voraussetzungen

dafür fehlen.

Die Lntwurfsgebühr nach 8 24 beträgt

15% von 960 m. 144,— m.

Die Anschlagsgebühr nach 8 6 beträgt

10% von 144 111. 14,40 111.

Die Xverkgebühr nach 8 6 beträgt^50%

von 144 111. 72,— HI.

Die Gesamtsumme der Gebühren also 230,40 III.

Rechtsfragen in -er Praxis

fq. Fortsetzung)

Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen
Sicherheit dürfen von den Behörden Bildnisse
ohne Linwilligung des Berechtigten, sowie des
Abgebildeten oder seiner Angehörigen verviel-
fältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau ge-
stellt werden. (§241 1K<5.)

Anmerkungen. Die Vervielfältigung, Verbreitung und Schau-
stellung ist zulässig für Zwecke der Rechtspflege und der öffent-
lichen Sicherheit, also innerhalb eines anhängigen Strafver-
fahrens, oder auch zu präventiven Zwecken der Strafrechts-
pflege oder zu anderen Zwecken der öffentlichen Sicherheit;
also für Steckbriefe, für das Verbrecheralbum (bei von aus-
wärts zugereisten Verbrechern), oder unter Umständen zur
Identifizierung eines verirrten Kindes, eines Geisteskranken,
eines Taubstummen, einer Leiche usw.

u) Gesamtausstattung von Räumen, 825.

Erstes Beispiel: Für eine Ivohnungsausstattung zum ver-
abredeten Preise von 35 000 OT. werden Entwurf und
Xverkzeichnung verlangt; 88 25, 6, 14 und 15. Die Xllaterial-
kosten sind in ihrem Verhältnis zu den Arbeitskosten er-
mittelt auf 612 : 388. Ls hat also 8 14 b einzntreten.

Nach 8 25 sind 15% von 35 ooo XII.
einznsetzen mit 5250,— XII.

Davon haben nur drei vierteile ge-
mäß 8 14 d zu Berechnung zu ge-
langen .3937,50 XII.

Die Xverkgebühr nach 8 6 beträgt 50%

von 3937,50 UI. 1968,75 XII.

Im ganzen. 5906,25 UI.

Davon aber sind nach 8 15 Staffel nur

51% in Rechnung zu stellen mit . 2421,60 UI.

v) Gesamtausstattimg von Räumen, 8 25.

Zweites Beispiel: Line Xvohnung soll eingerichtet werden;
Entwurf, Anschlag und Xverkzeichnung iverden in Auftrag
gegeben. Die Ulaterialkosten bleiben hinter den Arbeits-
kosten zurück. Der Anschlag ermittelt 13 700 UI. Ausfüh-
rungskosten ; die Berechnung der Gebühren erfolgt nach den
88 25, 5, 6 und 15.

Die Lntwurfsgebühr nach 8 25 ^beträgt

15% von 13 700 m. 2035,— XII.

Die Anschlagsgebühr nach 8 5 beträgt

10% von 2035 m.. 203,50 in.

Die Xverkgebühr irach § 6 beträgt 50%
von 2035 in.. .... 1017,50 UI. 3256,— UI.

Davon sind nach 8 15 Staffel nur

zu berechnen 43% mit.1562,90 XII.

w) Gesamtausstattung von Räumen, 8 25.

Drittes Beispiel: Für eine Gesamtausstattung zum Preise
von 500 000 UI. ist die Lntwurfsgebühr zu berechnen. Das
Verhältnis der Ulaterialkosten zu den Arbeitskosten ist auf
675 : 525 ermittelt. Es hat also 8 14 e in Ansatz zu kommen.

Die Lntwurfsgebühr nach 8 25 beträgt

15% von 500 000 M.75 000 XII.

Davon ist nach 8 14 c nur die Hälfte

mit . 37 500III.

anzufehen.

Diese sind nach 8 15 Staffel herabzu-

urindern auf 30%, also auf. . . . 11250 UI.

tt Kunft un- -es tzanöwerks

Die Befugnis zur Vervielfältigung, Verbreitung und Schau-
stellung reicht nur so weit, als die Zwecke der Rechtspflege
und der öffentlichen Sicherheit es erfordern. Innerhalb dieser
Grenzen ist sie jedoch unbeschränkt. Namentlich darf nötigen-
falls das Bildnis abgeändert werden (mit und ohne Bart).

Dauer des Schutzes.

Der Schutz des Urheberrechts an einem Xverke der
bildenden Künste endigt, wenn seit dem Tode des
Urhebers dreißig Jahre abgelaufen find.

Steht einer juristischen Person nach 88 5, 6 das Ur-
heberrecht zu, so endigt der Schuh mit dem Ab-
laufe von dreißig Jahren seit dem Erscheinen des
Xverkes. Jedoch endigt der Schutz mit dem Abläufe
der im Abs. 1 bestimmten Frist, wenn das Merk erst

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