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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — 21.1886

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Ein neuer Inspektor am Städelschen Kunstinstitut in Frankfurt a. M.
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Rosenberg, Adolf: Die Konkurrenz um die Berliner Rathausbilder
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https://doi.org/10.11588/diglit.5792#0168

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Die Konkurrenz um die Berliner Rathausbilder.

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männische Einsicht unabhängig zu wahren, eine iiber-
aus ersprießliche Thätigkeit. Abgeseheu von der be-
deutenden, einer kritischen Sichtung aber sehr bediirftigen
Sammlung, gilt es, die Kunstschule neu zu beleben,
sie aus dem Zustand einer unfruchtbaren Zinsen-
tilgungsanstalt beinahe wirklich auf die Höhe zu heben,
auf der sie Städeln in idealeni Lichte erschien, als er
ihr eine sördernde Kraft im Kunstleben Franksurts
wünschte! Und wer ist nun der Auserwählte, um den
Ehrenplatz zu behaupten, auf dcn ein einsichtigeres
Kuratorium einst einen Passavant gestellt hatte? Es
ist der Sohn des hiesigen Kunsthändlers und Jnspek-
tors des „Kunstvereins" L. Kohlbacher. Nun ist es
allerdings richtig, wie es in der „Frankfurter Zeitung"
zu lesen stand, daß Herr Kohlbacher senior, — dank
genauer Beziehungen zu der Administralion, — seit
langem und mit bestem Ersolg das Jnstitut mit Bil-
dern — guten und schlechten — versorgt; aber wie
in aller Welt kounte die unzulängliche Geschäftskennt-
nis des Vaters die Berechtigung abgeben, seinen
Sohw, der weder Künstler noch Kunstgelehrter ist,
sonderu wie bereits erwähnt, nur im Kunsthaudel
zeitweilig thätig war, die vakante Stellc einzuräumen?
llns ist kein weitercr Rechtstitel zu Gunsten des
neuen Jnspektors bekannt als eben der, daß er der
Sohn seines Vaters ist. Das aber schien dem aus-
schlaggebenden Teil der Administratiou genug zu sein.
So tritt nun Herr Kohlbacher junior ins Amt,
Büreaukratie und Banausentum reichen einander dic
Hände!

Wir jedoch, die wir sehnlichst dem Städelschen
Kunstinstitut eine gedeihliche Entwickelung iu dem edlen
Sinne seines Schöpsers wünschen, wir wissen uns eins
mit allen vorurteilslos Denkenden, wenn wir diese
Jnspektorwahl vffentlich zurückweisen, und wir hegen
die Hoffnung, daß der gemeinsaine Protest der leitenden
Organe hiesiger kunstfördernder Verbände die er-
wünschte Wirkung haben möge.

Die Aonkurrenz um die Berliner Rathausbilder.

Wic bei der Konkurrenz um das Lutherdenkmal,
so hat auch das Urteil der Jury in der Konkurrenz um
die Gemälde, die im Treppenhause des Berliner Rat-
hauses ausgesührt werden sollen, eine lebhaste Über-
raschung ini großen Publikum und in Künstler-
kreisen hervorgerufen. Während aber das hart und
scharf getadelte Komitee für das Lutherdenkmal, wel-
ches die Aussührung seines erkorenen Eutwurfs aus
Mangel an ausreichenden Mitteln vorläufig aä Aras-
cms ealenäas vertagen mußte, seine auffallende Ent-
scheidung in einem gedruckten Gutachten begründet hat,

hat sich die Jury für die Rathausbilder auf die nackle
Bekanntmachung ihres Urteils beschränkt, obwohl in
einer kommunal-offiziösen Noliz der „Nationalzeitung"
eine Beröffentlichung des „Votums des PreiSgerichts"
verheißen worden war. Dieselbe Notiz hat auch be-
hauptet, daß der erste Preis „nahezu einstimmig zu-
gesprochen wordcn" ist, und zur weiteren Bekrästigung
ist noch durch die kommunal-osfiziöse Presse verbreitet
worden, daß Professor Menzel, ein Mitglied der Jurp,
sich entschieden zu Gunsten Mühlenbruchs ausgespro-
chen hat. Der ganze Verlauf dcr Angelegenheit ist
ein überaus natürlicher und darf in keinem Punkte
Gegenstand einer Anfechtung seiu, da das öffentliche
Jnteresse nicht dabei beteiligt ist. Der Magistrat hat
das Recht, in seinem Hause Bilder malen zu lassen,
welche ihm belieben. Die Lffentliche Meinung hat
nicht das geringste Jnteresse daran, da das Bolk im
eigentlichen Sinue, die Bürgerschaft als solche, nur
sehr selten die zur Ausschmückung bestimmten Räunie be-
tritt. Die Treppe vermiltelt nicht den Zugang zu den
eigentlichen Festsälen, welche bei repräsentativen Feier-
lichkeiten und sonst täglich zur Besichtigung Ver Malereien
geöffnet werden. Sie liegt oberhalb derselben. Wen»
ihrs Wände erst bemalt sind, wird sich die Tournse
der sremdeu Besucher auch bis dahin erstrecken. Aber
eine Wirkung auf das Bolk, wie sie etwa die Wand-
gemälde im Museuni, in der Nativnalgalerie und im
Zeughause ausüben, wird niemand von dcu Wand-
gemälden ini Rathause erwarten. Unter diesem Ge-
sichtspunkte hat die vom Berliner Magistrate berusene
Jury durchaus recht, wenn sie kein Botum veröffent-
licht. Sie ist niemand verantwortlich als dem Ma-
gistrat.

Letzterer hat, wie immer, übcraus loyal gehandelt.
Er hat in eincr Bekanntmachung den an der Kon-
kurrenz beteiligten Künstlern seiuen Dank ausgespro-
chen und zugleich Publikum und Presse ausgefordert,
das Recht der Kritik an dem Votum dcr Jury zu
üben. Die Berliner Presie hat sehr richtig eingesehen,
daß eine nachträgliche Kritik überflüssig ist, und hat
deshalb geschwiegen. Die inneren Angelegenheiten des
Rathauses sind zu heilig, als daß sie einer Kritik aus-
gesetzt werden dürfen. Die Berliner Kommunalver-
waltung beschästigt sich übcrdies so selten mit Kunst-
angelegenheiten, daß schon die erfreuliche Thalsache,
daß sie es thut, eine große Schonung beanspruchen
darf. Wir wollen uns daher damit begnügen, den
mit dem ersten Preise gekrönten Entwurf Mühlen-
bruchs zu beschreiben und uns in das Verständnis des-
selben hineinzufindeu versuchen.

Wir müffen jedoch ab ovo ansangen, indem wir
dabei der „Nationalzeitung" folgen, welche allein den
Vorzug gehabt hat, die Genialität des Mühlenbruch-
 
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