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Der Kunstwart: Rundschau über alle Gebiete des Schönen ; Monatshefte für Kunst, Literatur und Leben — 20,2.1907

DOI Heft:
Heft 23 (1. Septemberheft 1907)
DOI Artikel:
Schliepmann, Hans: Kunst aus der Maschine
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Ernst, Paul: Die Dichtung und das geistige Eigentum
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https://doi.org/10.11588/diglit.8626#0707

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ist widerwärtig, weil er verschwomrnen und roh wiedergibt, was
eine seinere Arbeit mit der Hand kunstgerecht herausbringen würde.
Die Maschine war vor eine falsche, nnlösbare Ausgabe gestellt, sie
strebte eine Technik an, die der ihr eigenen widerstrebte. Der Iacquard-
Webstuhl hat sich allen Forderungen des Künstlers schon so ange--
paßt, daß seine Erzeugnisse durchaus ohne Arg als Kunstgebilde
hingenommen werden.

Es wird also nur darauf ankommen, die Entwürse für Maschinen-
erzeugnisse genau so der Maschinentechnik anznpassen, wie z. B.
die für Kunstschmiedearbeit dem Meißel und Hammer angepaßt sein
müssen, oder aber die Maschine weiter zu entwickeln, bis sie die
beabsichtigte Technik voll beherrscht. Eine Verdammung der „Kunst
aus der Maschine" von vornherein ist aber auch hier nicht nötig,
nicht möglich. Wir können somit der Lntwicklung ruhig entgegen-
sehen, wenn nur die Grundbegrisse klar werden. Diese Entwicklung
wird aus der Ramschware erzeugenden Maschine eine Helferin
machen, die gnte Kunst auch dem geringen Manne vermittelt, wozu
ja die ersreulichsten Ansätze bereits vielerorten wahrnehmbar sind.
Berlin Hans Schliepmann

Die Dichtung und das geistige Eigentum*

Es ist unter den Schriftstellern eine Bewegung im Gange, daß
die Schntzfrist für schriftstellerische Werke, welche jetzt bis zum dreißig-
sten Iahre nach dem Tode des Verfassers läuft, auf zwanzig weitere
Iahre verlängert werden soll. Die Frage des sogenannten geistigen
Eigentums hat eine sehr große Bedeutung nicht nur für die Gesell-
schast, nicht nur für den Staat, sondern auch für die Ration, und
es ziemt sich wohl, daß ihr eine größere Beachtung geschenkt wird,
als sie gewöhnlich findet. Die Dichter nehmen unter den Erziehern
des Volkes eine sehr bedeutende Stelle ein, und zwar nicht bloß,

* Dieser Aufsatz scheint mir deshalb besonders interessant, weil der
Herr Verfasser von meinen Angriffen auf unser heutiges Urheberrecht
und von meinen Verbesserungsvorschlägen nicht das mindeste ge-
wußt hat. Er ist zn seinen Zweifeln an der alleinseligmachenden
Herrlichkeit des „großen Urheberschutz-Gedankens" ganz aus Eigenem ge-
kommen — oder sagen wir: aus einer genauen Prüfung dieses Ge-
dankens selber.

Daß der verlangte „immer umfassendere Ausbau" unsres Urheber-
rechts meiner Meinung nach in neunzig von hundert Fällen nur dazu
dient, nicht die Urheber, sondern ihre geschäftlichen Ausnutzer zu
bereichern und von den Pflichten gegen die Schöpfer selbst wie von den
Interessen der Allgemeinheit die Aufmerksamkeit des Volkes abzu-
lenken, das wissen die Leser. Paul Ernsts positive Vorschläge
unterbreite ich eben als die seinigen; ich meinerseits denke mir, wie
die Leser wissen, die Hilfe etwas anders. Aber zur Auseinandersetzung
über das Positive ist noch lange Zeit. Vorläufig gilt es vor allem,
die fast überall immer noch schlafende Teilnahme unsrer Gebildeten
für diese zentrale Frage der Volkswirtschaft geistiger Güter wachzurütteln.

A

^ 5Z6 Kunstwart XX, 23 I
 
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