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Kunstwart und Kulturwart — 26,1.1912

DOI Heft:
Heft 1 (1. Oktoberheft 1912)
DOI Artikel:
Mangoldt, Karl von: Kleingärten und Volkskultur
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Landsberg, J. F.: Der weibliche Richter
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https://doi.org/10.11588/diglit.9024#0035

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würden sich solche Kleingartenbestrebungen auch eignen für die Landes»
versicherungs-Anstalten der Arbeiterversicherung, für Lehrer-
vereine, für Bürger- und Bezirksvereine usw. Aber
schließlich kann auch der Einzelne, ohne besondere Organisation,
hier tatkräftig wirken, indem er frisch ans Werk geht und im gemein-
nützigen Sinne eine Kleingartenkolonie einrichtet. Auch für gemeinnützige
Stiftungen, Vermächtnisse usw. eignen sich diese Schöpfungen
vortrefflich. Nicht zu vergessen sind auch die Kirchengemeinden,
die an vielen Orten über geeignetes Land verfügen und denen eine solche
volksfreundliche Verwendung ganz besonders am Herzen liegen sollte.
Die eigentlichen sozialen Grundlagen werden aber doch in erster Linie
unsre öffentlichen Körperschasten legen müssen, insbesondere die Ge-
meinden, indem sie aus ihrem reichen Besitz geeignetes Land zur Ver-
fügung stellen und in den Bebauungsbestimmungen die nötige Rücksicht
auf diese Anlagen nehmen. Iedenfalls, so oder so: durch eifriges
und einträchtiges Zusammenwirken muß dieses aussichtsreiche und
blühende Stück Volksleben von seinen Mißständen befreit, der richtigen
Pflege und Anleitung unterworfen, fest begründet, sehr viel stärker aus-
gebreitet und so schließlich zu dem wertvollen Stück wirklicher Volkskultur
gemacht werden, das es werden kann.* Karl von Mangoldt


Der weibliche Richter

,Nun besteht nicht darin die Frauennot," daß die Frau
nicht ist, was der Mann ist, sondern darin, daß sie nicht das
ist, was ste nach ihrer Frauennatur sein möchte und sollte."

Zimmer: „Frauennot"

^^^-or kurzem erklärte der nationalliberale Abgeordnete und Pro-
Hfessor der Rechte van Calker im Reichstage, daß er die Zu-
ziehung von Frauen als Schöffen zum Iugendgericht befürworte.
Damit wird die ganze Frage der Zulassung von Frauen zur Beamten-
laufbahn und insbesondere zum Richterberufe aufgerollt. Ich habe zu
ihr in einem bei der Versammlung fortschrittlicher Frauen zu Berlin
gehaltenen Vortrage schon früher Stellung genommen und dabei unter-
schieden zwischen der Stellung des Staates zu der zum Wirken bereiten
Frau und der Stellung der Frau selbst zu dem zu wählenden Arbeits-
felde. Der Staat hat sich vom Gesichtspunkte des Volkswohles, des
Gedeihens der Gesamtheit leiten zu lassen. Die Frau selbst hat wohl auch
Rücksicht auf die Gesamtheit zu nehmen, aber das für sie Ausschlaggebende
ist praktisch doch das Recht und die Pflicht der Selbsterhaltung. Der
Staat hat, meine ich, keinen Anlaß, die sich anbietenden geeigneten
Kräste bloß deshalb zurückzuweisen, weil es weibliche Kräfte sind. Er
soll sich den Weg nicht versperren, unter der Gesamtzahl der Bewerber,

* Wer sich für die Frage der Kleingartenkolonien näher interessiert,
der sei hingewiesen auf folgende Schriften: v. Mangoldt, Neue Auf-
gaben in der Bauordnung und Ansiedlungsfrage, Vandenhoeck L Rup-
recht t.906, l M.; Or. Friedrich Coenen, Das Berliner Lauben-
koloniewesen, seine Mängel und seine Reform, Vandenhoeck L Ruprecht
l9fl, 0,80 M.; Oberbürgermeister Or. Wilms, Posen, Er-
fahrungen mit der Ausgabe von Land zur Wohlfahrts- und Armenpflege,
enthalten im Iahrbuch der Bodenreform l9f0, Heft. Ferner Biele-
feldt, Artikel „Arbeitergärten" im Archiv für Volkswohlfahrt l908,
Heft 7.

f. Oktoberheft M2

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