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Kunstwart und Kulturwart — 26,1.1912

DOI Heft:
Heft 1 (1. Oktoberheft 1912)
DOI Artikel:
Landsberg, J. F.: Der weibliche Richter
DOI Artikel:
Weber, Ernst: Absolutismus oder Demokratie im Schulstaate?
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https://doi.org/10.11588/diglit.9024#0038

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Verhandlung ist irn Spiegel unsres Geistes gefälscht, das Urteil wird falsch.
Ich habe lange Zeit in einem Kollegium gearbeitet, das ausgezeichnet zu-
sammengesetzt war. Lauter jugendsrische und doch erfahrene Richter. Der
Direktor ein Mann voll schwärmerischer Begeisterung für sein Amt, und
doch eine Persönlichkeit, wie geschaffen, die stürmischste Verhandlung mit
Ruhe zu beherrschen. Das Vertrauen der Menschen, die er beurteilte,
flog ihm entgegen, als habe er einen Zauber im Blick. In den Beratun-
gen fiel nie ein unsachliches Wort; keine Rechthaberei war zu finden; den
Irrtum gab jeder gern zu, und das wechselseitige Vertrauen der fünf
Männer hatte keine Grenzen. Ich blicke stolz auf die Zeit, da ich einer
dieser Fünf sein durfte. Und dennoch kam das Schwerste wie-
derholt vor. Einmütig hatten wir uns durch Zeugenaussagen und
Kombinationen von der Schuld eines Menschen überzeugen lassen und
ihn hart und schwer verurteilt — und noch vor Rblauf eines Iahres
mußten wir im Wiederaufnahmeverfahren ebenso einmütig einsehen, daß
wir uns geirrt hatten, daß die Anschuld sicher bewiesen war und die
Freisprechung einstimmig erfolgen mußte. Wie steht man nach solchem
Vorgange dem nächsten Falle gegenüber?! Wie rafft man sich wieder zu-
sammen?!

Da hüte sich, wer sich nicht in jeder Stunde Herr weiß seiner körper-
lichen Vollwertigkeit und seiner Gedankenführung, wer nicht sehr, sehr
fest ist! Da hüte sich vor allem die Frau! I. F. Landsberg

AbsolutLsmus oder Demokratie im Schulstaate?

^^as Recht, sich selbst zu betätigen, sich individuell zu entfalten, war
Idem einzelnen Schüler im Betrieb der „alten Schule" verhältnis-
mäßig karg zugemessen. Die „Antoritätsschule" unterdrückte jede
Sonderneigung, soserne sie nicht ihrem fest bestimmten Programm ent-
sprach. Sie zwang den einzelnen zu willenloser Ilnterordnung unter
ihre Gesetze und Paragraphen. Ligenart galt nicht selten als Anart,
Betätigung des eignen Willens als Widersetzlichkeit.

Demgegenüber fordert eine moderne Richtung Pflege der persön-
lichen Sonderart, Freiheit der Lntfaltung, Aufhebung jedes unnötigen
Zwanges. Der Schüler soll überall ein Feld finden, wo sich seine
Krast und sein Wille auswirken können, wo er nach eigenem Antriebe
denken und handeln darf. Nicht nur innerhalb der eigentlichen Lern-
arbeit, sondern auch da, wo es sich um den äußeren Betrieb, um die
Verwaltung und um die Aufrechthaltung der Ordnung, um Disziplinar-
angelegenheiten und um ähnliches handelt. Mit andern Worten:
die Schnle soll einen Staat im kleinen darstellen, aber nicht nach dem
Prinzip des Absolutismus, sondern nach den Grundsätzen demokra-
tischer Selbstverwaltung. Der Lehrer ist kein Alleinherrscher mehr;
er ist nur oberster Vorsitzender eines sich selbst Gesetze gebenden
Parlaments. Er diktiert keine Beschlüsse mehr; er genehmigt nur, was
seine Schüler beschlossen, oder bildet eine Art Berufungsinstanz in
Zweifelsfällen. Die eigentliche Verwaltung, die äußere und innere
Ordnung, liegt der Schülergemeinschaft ob. Der Grundsatz der pro-
duktiven Arbeit findet feine folgerechte Ausweitung: die freien Bürger
des Schulstaates fordern nicht nur das Ministerium des Innern, sie

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