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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 104

Dannstadt, Embricho von

[Urkunde]

1259

Embricho von Dannstadt, Sohn des Drushard von Dannstadt, bezeugt dem Gerung von Wimpfen und seiner Frau Werndrud den Empfang von 50 Pfund Heller und bekennt, ihnen dafür eine jährliche Lieferung von 20 Malter Korn, so lange sie leben, schuldig zu sein, die spätestens am 8. September nach Speyer oder Worms zu erfolgen habe. Sollte Embricho seinen jährlichen Pensionszahlungen an Gerung nicht rechtzeitig nachkommen können, so sollten 44 Morgen Ackerland, die er der [Speyerer?] Kirche übertragen hatte und die er von dieser wiederum lehensweise besaß, auf ewig dem Kloster Lambrecht verfallen. Mit dem Tod des Ehepaars werden die Zahlungen eingestellt und die Nutzung steht wieder Embricho zu. Ankündigung des abhängenden Siegels des Speyerer Dompropstes und des Hängesiegels Embrichos.
Sprache: Latein
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.6138
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-61384

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