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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 115

Heyhim (?), jüdischer Bürger in Speyer

[Urkunde]

[Speyer?], 1477 September 23

Der Jude Heyhim, Sohn des Juden Anselm von Gemünd, derzeit Iudden burger in Speyer, gelobt mit seinem Judeneid gegenüber dem Bürgermeister und Rat der Stadt Haft-Urfehde, nachdem er aus der Haft entlassen worden war, in der er gesessen hatte, weil er verdächtigt worden war, eine Beziehung mit einer christlichen Frau unterhalten zu haben. Heyhim verspricht, die verbüßte Strafe als rechtmäßig anzuerkennen und sich dafür an der Stadt und ihren Bürgern in keiner Weise zu rächen. Darüber hinaus verpflichtet er sich, Schaden und Bedrohungen, von denen er weiß, von der Stadt abzuwenden sowie selbst oder durch Helfer in keiner Weise gegen die Stadt vorzugehen. Zum Bürgen setzt er seinen Vater Anselm ein. Vater und Sohn bitten den Ritter Heinrich von Lustadt, ihren Junker, sein Siegel an die Urkunde zu hängen, die Heinrich damit öffentlich anerkennt, ohne dass für ihn und seine Erben daraus Nachteile entstehen.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.8147
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-81471

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