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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 126

Heinrich Steltzer

[Urkunde]

1413 Januar 26

Heinrich Steltzer, Viehtreiber und Bürger von Dyelingen, schwört gegenüber dem Bürgermeister und Rat der Stadt nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis Haft-Urfehde. Er verspricht, die verhängte Strafe als rechtmäßig verbüßt anzuerkennen, sich dafür an der Stadt und ihren Bürgern in keiner Weise zu rächen und in dieser Sache auf alle weiteren Ansprüche zu verzichten. Darüber hinaus verpflichtet er sich, Schaden und Bedrohungen, von denen er weiß, von der Stadt abzuwenden sowie selbst oder durch Helfer in keiner Weise gegen die Stadt vorzugehen. Mit der vorliegenden Urkunde verbürgt er sich für den geleisteten Eid und Schwur. Da Heinrich Steltzer kein eigenes Siegel hat, bittet er die Edelknechte Heinrich von Rotenburg(-Mühlhausen) den Alten und Nikolaus Liebergast von Imsheim, ihre Siegel an die Urkunde zu hängen, die die beiden damit öffentlich anerkennen.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.7841
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-78412

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