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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 137

Philipp Schnittlauch von Kestenburg

[Urkunde]

1447 März 13

Philipp Schnittlauch von Kestenburg bekennt, dass die Räte des Markgrafen Jakob I. von Baden vor dem Gericht in Speyer in seiner Fehde mit Hans von Born einen Vergleich ausgehandelt haben. Philipp Schnittlauch schwört gegenüber dem Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer, diesen Vergleich für sich sowie seine Erben und Nachkommen anzuerkennen und darüber hinaus keine weiteren Forderungen in dieser Sache mehr zu erheben. Mit der vorliegenden Urkunde verbürgt er sich für den geleisteten Eid und Schwur. Ankündigung seines Siegels; darüber hinaus bittet Philipp Helfrich von Wyßheim und Martin von Helmstatt, ihre Siegel anzuhängen, wodurch beide die Urkunde und deren Bestimmungen ohne Nachteile für sich selbst anerkennen.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.8098
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-80986

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