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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 141

Hensel von Rotenburg genannt Fladenheiß

[Urkunde]

1452 Juni 27

Hensel von Rotenburg genannt Fladenheiß, Bürger zu Speyer, der wegen Frevels und Mutwillens im Gefängnis der Stadt saß, schwört gegenüber dem Bürgermeister und Rat der Stadt bei seiner Entlassung, die auf Bitten seines Herrn und seiner Freunde erfolgte, Haft-Urfehde. Fladenheiß verspricht, die verbüßte Strafe als rechtmäßig anzuerkennen und sich dafür weder an der Stadt noch an ihren Bürgern in irgendeiner Weise zu rächen oder Dritte zur Rache aufzufordern. Darüber hinaus verpflichtet er sich, in dieser Sache keine weiteren Ansprüche mehr zu stellen und diesbezüglich auch keine fremden Gerichte anzurufen. Mit der vorliegenden Urkunde verbürgt sich Fladenheiß für den geleisteten Eid. Er bittet den Junker Bernhard Schwende von Weinheim, sein Siegel an die Urkunde zu hängen, die Bernhard damit öffentlich anerkennt, ohne dass für ihn daraus Schaden entsteht.
Language: German
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.8115
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-81159

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Metadata: METS
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