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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 142

Konrad Schüßlich

[Urkunde]

1452 Juni 28

Kontze (Konrad) Schüßlich, Bürger zu Speyer, der in Speyer wegen Frevels und Mutwillen im Gefängnis saß, schwört gegenüber dem Bürgermeister und Rat der Stadt Haft-Urfehde, nachdem er auf Bitten mehrerer Herren und Freunde aus der Haft entlassen worden war. Er verspricht, die verbüßte Strafe als rechtmäßig anzuerkennen und sich dafür weder an der Stadt noch an ihren Bürgern in irgendeiner Weise zu rächen oder Dritte zur Rache aufzufordern. Darüber hinaus verpflichtet er sich, in dieser Sache keine weiteren Ansprüche mehr zu stellen und diesbezüglich auch keine fremden Gerichte anzurufen. Mit der vorliegenden Urkunde verbürgt Konrad sich für den geleisteten Eid. Er bittet den Junker Friedrich Steinhuser, sein Siegel an die Urkunde zu hängen, die Friedrich damit öffentlich anerkennt, ohne dass für ihn daraus Nachteile entstehen.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.6959
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-69595

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