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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 145

[Urkunde]

1460 Oktober 11

Nicolaus Trewer, Bürger zu Speyer, der in Speyer wegen etlichen Frevels und Ungehorsam willen im Gefängnis saß, schwört gegenüber dem Bürgermeister und Rat der Stadt Haft-Urfehde, nachdem er auf Bitten aus der Haft entlassen worden war. Er verspricht, die verbüßte Strafe als rechtmäßig anzuerkennen und sich dafür weder an der Stadt noch an ihren Bürgern in irgendeiner Weise zu rächen oder Dritte zur Rache aufzufordern. Darüber hinaus verpflichtet er sich, in dieser Sache keine weiteren Ansprüche mehr zu stellen und diesbezüglich auch keine fremden Gerichte anzurufen. Mit der vorliegenden Urkunde verbürgt Nicolaus sich für den geleisteten Eid. Er bittet den Junker Arnold von Engaß (Juncker Arnolt von Jngaß), den Stadthauptmann von Speyer, sein Siegel an die Urkunde zu hängen, die Arnolt damit öffentlich anerkennt, ohne dass für ihn daraus Nachteile entstehen.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.6957
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-69576

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