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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 257

Clemens <IV., Papa>

[Urkunde]

Viterbo, 1267 Januar 9

Papst Clemens IV. überträgt den Dekanen der Dom- und der Stephanskirche in Mainz und dem dortigen Scholaster die Untersuchung der Klage der Dominikaner in Worms über einige Bettelorden, die in deren Nähe Klöster und Kapellen errichtet hatten. Clemens erteilt ihnen den Auftrag, nicht zu gestatten, dass die genannten Mendikanten, vor allem die Sackbrüder, sich in unmittelbarer Nähe zum Dominikanerkonvent ansiedeln, sondern dies nur dann zu erlauben, wenn mindestens eine Entfernung von etwa 650 Metern zwischen den Klöstern liege (liceret infra spatium Trecentarum cannarum ab ecclesiis eiusdem [Canna, italienisches Längenmaß im ehemaligen Kirchenstaat; Canna architectonica: 2,23 m]).
Sprache: Latein
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.6927  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-69277  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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