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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 300

Heinrich von Saarbrücken, seit 1217 Bischof von Worms

[Urkunde]

1229 Dezember 21

Bischof Heinrich II. von Worms und Dompropst Nibelung bestätigen die von Abt Werner von Hornbach der Kirche des heiligen Philipp in Zell gemachte Schenkung der Kirche in Biedesheim mit dem ganzen Zehnten und allen dazugehörigen Rechten, die mit Zustimmung des Hornbacher Konvents, des dortigen Fabiansstifts und der Hornbacher Ministerialen erfolgte (s. Urk. Lehmann 330; vgl. auch Urk. Lehmann 331). Bischof und Dompropst bestätigen ausdrücklich die Bestimmungen zur Besetzung der Pfarrstelle in Biedesheim: Wenn die Pfarrstelle vakant werde, sollten die Kanoniker von Zell einen Nachfolger vorschlagen, dem dann der Abt von Hornbach die Stelle übertragen möge. Sollten sie sich nicht einigen können, so solle der Abt nach seinem Gutdünken einen Geistlichen als Seelsorger ernennen. Dieser soll vom großen Zehn-ten jährlich 15 Malter Korn, den kleinen Zehnten mit dem Zehnten der Hülsenfrüchte, den Ertrag des Kirchenguts, erhalten und als wirklicher Pfarrer angesehen werden. Der Rest des großen Zehnten fällt den Zeller Kanonikern zu. Sie müssen jedoch eine Pfründe zum baulichen Erhalt der Kirche und eine Pfründe für den Schulmeister, den sie selbst bestimmen dürfen, einrichten. Ankündigung der Siegel der Aussteller.
Sprache: Latein
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.7568
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-75688

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