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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 309

Wilhelm von Hohnstein, seit 1506 Bischof von Straßburg

[Urkunde]

1523 April 17

Bischof Wilhelm III. von Straßburg, Landgraf im Elsass, befiehlt allen Geistlichen seiner Diözese, die auf dem jüngsten Reichstag in Nürnberg beschlossene und mit dem vorliegenden Schreiben mitgeteilte Mahnung zur Eintracht der Christenheit und zum Widerstand gegen die Türken jeden Sonntag von der Kanzel zu verkünden. Darüber hinaus sollen sich alle Geistlichen an die ebenfalls in Nürnberg erlassene Verordnung halten, wonach sie in den Predigten und Ansprachen alles zu vermeiden haben, was den gemeinen Mann gegen die Obrigkeit aufbringen könnte oder was die Christen in ihrem Glauben in die Irre führen würde. Es dürfe also nur nach dem Evangelium und nach den durch die Kirche approbierten Schriften gepredigt und gelehrt werden. Ankündigung des Vikariatssiegels des Ausstellers.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.9244
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-92449

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