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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 330

Werner, Abt von Hornbach

[Urkunde]

Hornbach, 1207 November 2

Abt Werner von Hornbach bestätigt und erneuert auf Bitten des Propstes Heinrich von Zell und des dortigen Kapitels zur Aufbesserung der Pfründen des Stifts die Schenkungen seiner Vorgänger: zum Einen die des Abts Adalbert, der die Kirche in Harxheim (Harwisheim), das dortige Zehntrecht und die Mühle beim Dorf an das Stift tradiert hatte, sowie zum Anderen die des Abts Ernst, der den Zoll für die Küche und das Wachs für die Kirche geschenkt hatte. Werner selbst überträgt die Kirche in Biedesheim (Busensheim) zusammen mit dem dortigen Zehntrecht an das Stift. Er erlässt folgende Bestimmungen zur Besetzung der Pfarrpfründe: Wenn die Pfarrstelle vakant werde, sollten die Kanoniker von Zell einen Nachfolger vorschlagen, dem dann der Abt von Hornbach die Stelle übertragen möge. Sollten sie sich nicht einigen können, so solle der Abt nach seinem Gutdünken einen Geistlichen als Seelsorger ernennen. Dieser soll vom großen Zehnten jährlich 15 Malter Korn, den kleinen Zehnten mit dem Zehnten der Hülsenfrüchte, den Ertrag des Kirchenguts, erhalten und als wirklicher Pfarrer angesehen werden. Der Rest des großen Zehnten fällt den Zeller Kanonikern zu. Sie müssen jedoch eine Pfründe zum baulichen Erhalt der Kirche und eine Pfründe für den Schulmeister, den sie selbst bestimmen dürfen, einrichten. Darüber hinaus hält Abt Werner ausdrücklich fest, dass nur der Hornbacher Abt das Recht habe, einen Propst oder einen Kanoniker im Stift Zell zu ernennen. Ankündigung der Siegel des Abts und der Kirche (et ecclesię nostrę = des Konvents?). Als Zeugen werden genannt: Abt Werner von Hornbach selbst, der Dekan Gottfried, der Kämmerer Hezelo, der Keller Arnold, der Küster Konrad, Folmar, Rudolf sowie Albert, Propst von St. Fabian in Hornbach, und dessen Mitkanoniker (concanonici) Berhard (!), Friedrich und Hermann sowie der Zeller Propst Heinrich, die Zeller Kanoniker Ortho, Johannes, Themo und andere, die Ministerialen Vogt (?) Gerwin (Gerwinus causidicus), Amilius, Landolf und viele andere mehr. Vgl. auch Urk. Lehmann 300, Urk. Lehmann 331 und Urk. Lehmann 332.
Language: Latin
Keywords

DOI / Citation link: https://doi.org/10.11588/diglit.7432  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-74325  
Metadata: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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