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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 353

Adelheid von Venningen, Priorin von St. Lambrecht

[Urkunde]

[St. Lambrecht?], 1417 Mai 25

Die Priorin des Klosters St. Lambrecht, Adelheid von Venningen, und der Konvent des Klosters verpachten ihren Hof in Duttweiler samt den dazugehörigen Gütern in der Gemarkung Duttweiler, Kirrweiler, Lachen und Geinsheim an Jörg genannt Boener, seine Frau Katherina und den gemeinsamen Sohn Heilmann, so lange diese leben, für einen jährlichen Zins von 30 Malter Korn, 30 Malter Spelz und 2 Malter Hafer. Die Zahlungen sind zu leisten am 8. September eines jeden Jahres oder bis zum nachfolgenden Fastenquatember, dem 14. September. Sollten die Zahlungen ausbleiben, so fallen alle Güter als Pfand in die Hände der Nonnen. Der Zins soll jedes Jahr ohne Kosten für das Kloster nach Neustadt in ein Haus gebracht werden, das vom Konvent dazu bestimmt wird; dort soll das Getreide dann auf Kosten des Klosters durch den mülter gemessen werden. Sollte der Konvent verlangen, das Getreide nach St. Lamprecht oder nach Speyer zu bringen, so soll die eine Hälfte durch das Kloster selbst abgeholt werden, die andere Hälfte wie bestimmt durch die Pächter nach Neustadt gebracht werden. Darüber hinaus müssen sich die Pächter um den Hof und die Güter selbst kümmern und auf eigene Kosten für den Bauerhalt sorgen. Sollte der Hof unverschuldet abbrennen oder zerstört werden, sorgt das Kloster in diesem Falle für den Wiederaufbau und verpflichtet die Pächter, die Bauarbeiter zu versorgen. Wird die Zerstörung jedoch durch die Pächter verschuldet, so sind sie zum Wiederaufbau verpflichtet. Ankündigung der Siegel der Priorin und des Konvents.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.7849
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-78491

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