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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 407

[Urkunde]

[Worms], 1431 Januar 21

Das Offizialgericht des Propstes von St. Paul in Worms beurkundet den vor dem Gericht geschehenen Verkauf des Hauses genannt Zur Sense, gelegen vor dem St. Martins-Burgtor an der Mainzer Straße bei dem alten Rad, an Ludwig Goldschmied (den goltsmyt) sowie dessen Frau Jutta und deren Tochter Katharine durch den damit beauftragten Dominikaner-Subprior Johannes Keyser für 14 Gulden und 18 Schilling Heller. Es wird vereinbart, dass der Kaufpreis in Form des bislang jährlichen fälligen Pachtzinses von 16 Schilling Heller durch Ludwig Goldschmied oder seine Erben abbezahlt wird. Sollten Ludwig oder seine Erben das Haus verkaufen, verpachten oder verpfänden wollen, bevor die Kaufsumme bezahlt ist, müssen sie den Prior und den Konvent des Dominikanerklosters um Einverständnis fragen. Wird das Haus in dieser Zeit tatsächlich verkauft, so muss ein zu diesem Moment eventuell noch ausstehender Rest der vereinbarten Kaufsumme aus dem Kauferlös an die Dominikaner erstattet werden. Zum Haus gehört auch ein Garten, dessen jährlicher Zins von 6 Schilling Heller dem Wormser Domkapitel zusteht. Ankündigung des Gerichtssiegels. Als Zeugen werden genannt: Anton Zeisolff, der Metzger Hermann Diedrich und der Küfer Cleselin Rebstock.
Language: German, Latin
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.7867
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-78672

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Metadata: METS
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