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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 433

[Urkunde]

Worms, 1318 März 13

Der Ritter Dirolf von Hochheim und seine Ehefrau Agnes, die Stifter des Dominikanerinnenklosters Maria Himmelskron in Hochheim, vermachen dem Kloster und den dortigen Nonnen sowie den Wormser Dominikanern weitere Güter. Sie ergänzen damit ihr Testament vom 28. April 1290 (!, in der vorliegenden Urkunde Jahreszahl verfälscht, richtig ist 1299; vgl. BOOS, Urkundenbuch I, Nr. 496, S. 327–332), das sie bei dieser Gelegenheit ausdrücklich aufrechterhalten und bestätigen. Dem Kloster werden insgesamt nochmals 1112 Malter Korn angewiesen sowie auch alle Zinsen und Einnahmen, die Dirolf und Agnes in und außerhalb der Stadt Worms zustehen. Darüber hinaus bestimmen Dirolf und Agnes, dass das Kloster Himmelskron nach ihrem Tod ihren Hof in Worms, genannt zum Rosenbaum, besitzen soll, um darin sechs fromme Dienerinnen anzusiedeln, die Beginenkleidung tragen und den Nonnen von Himmelskron gehorsam sein sollen. Dafür soll jede von ihnen täglich 25 Vaterunser und 25 Ave Maria für das Seelenheil der Stifter beten und muss zu deren Jahrgedächtnissen im Kloster Himmelskron anwesend sein. Dafür erhält jede Begine jährlich am Georgen- (23. April) und am Remigiustag (1. Oktober) 2 Pfund Heller. Von dieser Zahlung muss jede samstags und montags einen Heller an die Dominikaner in Worms geben, damit diese für die Stifter und deren Familie Seelenmessen lesen können; bei der Feier des Jahrgedächtnisses für Dirolf und seine Frau in der Klosterkirche soll jede Begine 8 Heller opfern. Sollten dann noch 40 Heller von den 2 Pfund übrig sein, so sollen die Beginen diese für ihre leibliche Stärkung verwenden. Die Nonnen von Himmelskron sollen für die Beginen sorgen und ihnen jährlich für ihren Unterhalt 60 Malter Korn geben. Die Nonnen erhalten die Vollmacht, Beginen aus der Klause zum Rosenbaum zu entfernen und durch andere zu ersetzen, wenn jene das Klosterleben nicht mehr ordentlich führen und ausschweifend leben. Ankündigung der Siegel des Konvents von Himmelskron, des Ritters Dirolf, der Richter der Wormser Kurie, Hartmuts von Kronberg, des Priors der Mainzer Dominikaner, und Hermanns, des Priors der Wormser Dominikaner. Als Zeugen werden genannt: Johannes von Saarbrücken, Richard von Elße, Bernold, Kanoniker des Andreasstifts, Heinrich von Los, Notar der Wormser Kurie, sowie die Himmelskroner Nonnen Agnes und Agnes.
Sprache: Latein
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.6969
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-69697

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