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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 450

Johann Mador, Schultheiß in Hochheim und Pfilligheim

[Urkunde]

Worms, 1546 Mai 21 oder 28

Johann Mador, der Schultheiß des Hubgerichts der Dörfer Hochheim und Pfiffligheim, beurkundet, dass Wendel Stein aus Hochheim und seine Ehefrau Margarethe 60 Gulden vom Konvent des Wormser Dominikanerklosters geliehen haben. Dafür wird jährlich am Medardus-Tag (8. Juni) oder innerhalb von 14 Tagen danach einen Zins von 3 Gulden fällig. Als Pfand setzen die Eheleute näher beschriebenen Güter in der Hochheimer Gemarkung sowie Haŭß vnd Hoff mit seinem begriff Jn der obelsgassen in Hochheim ein. Im Falle eines Zahlungsverzugs um ein Jahr tritt das Kloster so lange in die Besitzrechte ein, bis alle Außenstände beglichen sind. Dafür verpflichten sich die Eheleute, ihren Besitz in gutem Stand zu halten und nicht weiter zu verpfänden sowie einen gleichbleibenden Umfang des Pfandes zu garantieren, damit die jährlichen Zinsen und das haủptgelt ausreichend abgesichert sind. Sollten Wendel und seine Frau oder ihre Erben das geliehene Geld zurückzahlen, egal zu welchem Datum und Jahr, sind alle weiteren Verpflichtungen abgegolten und die Urkunde mit ihren Bestimmungen verliert ihre Gültigkeit. Zeugen sind die beiden Gerichtshübner Hans Rodenbach und Hans Flersheimer aus Hochheim bzw. Pfilligheim, die die ausreichende Größe des hinterlegten Pfands durch ihren Eid bestätigen. Ankündigung des Siegels des Ausstellers.
Language: German
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.9369
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-93693

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Metadata: METS
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