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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 454

Schultheiß und Schöffen des Wormser Gerichts

[Urkunde]

[Worms?], 1554 April 13

Schultheiß und Schöffen des Gerichts der Stadt Worms beurkunden, dass Hieronymus Schierstein, Prior des Dominikanerklosters in Worms, in seinem und seines Konvents Namen ein Gartenstück vor dem Martinstor hinder den zweien altten verfallen hoffstetten dem alten Stättmeister Endris Baier und dessen Frau Margarethe, auf beider Bitten, zinsfrei zum Bau eines Hauses und einer Scheune überlassen habe. Das Grundstück bleibt aber nach wie vor im Eigentum des Klosters; nach dem Tod Baiers und seiner Frau oder deren Erben fällt der Besitz sampt seiner besserủng […] ane alle entgeltnủß wieder an das Kloster zurück. Ankündigung des Siegels des Gerichts, das auf Bitten der Eheleute Baier angehängt wird.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.9442
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-94427

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