Overview
Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg

Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 465

Schultheiß und Schöffen des Gericht von Pfeddersheim

[Urkunde]

o.O. [Pfeddersheim?], 1649 September 5

Schultheiß und Schöffen des Gerichts zu Pfeddersheim bestimmen auf Bitten des Priors und des Konvents des Wormser Dominikanerklosters, dass der Pfeddersheimer Bürger und Untermüller Hans Caspar Böhmer sowie Philipp Allebrandt zusammen mit ihren Frauen Margaretha bzw. Katharina als jetzige Inhaber von zwei Häusern mit den zugehörigen Liegenschaften jährlich 1½ Pfund Heller und 3 Kapaune am Martinstag (11. November) an das genannte Kloster entrichten müssen. Die erwähnten Häuser waren dem Kloster verpfändet, da deren frühere Besitzer Clößgen Kärcher und Jakob Daub sowie ihre Ehefrauen die Zinsen für einen 1537 gewährten Kredit (über 30 Gulden?) auf Grund des Dreißigjährigen Kriegs nicht mehr zahlen konnten und die ursprünglich von ihnen eingesetzten Unterpfänder in den zurückliegenden Kriegswirren verheert worden waren. Die beiden Ehepaare bzw. deren Erben verpflichten sich, die neu eingesetzten Unterpfänder in gutem Zustand zu halten, damit sie nicht an Wert verlieren. Die Ablösung des Kredits wird vereinbart. Ankündigung des Siegels des Gerichts von Pfeddersheim.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.9576
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-95768

Nachnutzen

Metadaten: METS
IIIF Manifest: Version 2.1, Version 3.0

Introimage
Zu den Einzelseiten dieses Faksimiles gibt es Annotationen. Einzelne Seiten mit Annotationen sind im "Überblick" durch das Symbol gekennzeichnet.
 
Annotationen
DWork by UB Heidelberg   Online seit 24.01.2012.