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Toepke, Gustav [Hrsg.]
Die Matrikel der Universität Heidelberg (1. Teil): Von 1386 - 1553 ; nebst einem Anh. enth.: 1. Calendarium acad. vom Jahre 1387 ... — Heidelberg, 1884

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https://doi.org/10.11588/diglit.4059#0699
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621

Calendarium academicum vom Jahre 1387.

Der nachfolgende Kalender befindet sieh Bl. 13—18v des I. Bandes
der Universitäts-Matrikel. Er steht nach den Instillationen des 5. und
vor denen des 6. Rectorates. Das erstere endigte, bez. das letztere be-
gann am 19. März 1388. Nach seinem Inhalte, wie er ursprünglich,
also abgesehen von den späteren Zusätzen, war, kann der Kalender nur
in der Zeit vom December 1386 bis October 1390 angefertigt sein
(s. die unten S. 625 fg. angeführten Universitätsbeschlüsse). Zur näheren
Zeitbestimmung dient der angegebene Platz in der Matrikel. Der Ka-
lender hat diesen unzweifelhaft von vornherein inne gehabt (worüber
unten), und richtet man sich lediglich nach ihm, so fiele die qu. An-
fertigung in den Anfang des Jahres 1388, es sprechen indessen verschiedene
Anzeichen dafür, dass solche bereits 1387, etwa in der Mitte dieses Jahres,
erfolgt ist. Dafür spricht zunächst der Umstand, dass derjenige, welcher
die Namen der im 1. Rcctorate Aufgenommenen nach Schluss desselben
(23. März 1387) nach dem Concepte des Rectors in die Matrikel ein-
getragen hat, mit dem Verfertiger des Kalenders, wie die Schrift zeigt,
identisch ist, und dass die Handschrift des ersteren später, insbesondere
bei den Eintragungen in den nächsten Rectoraten, die ebenfalls durch
^opisten erfolgt sind und zwar die im 2. und 3. durch einen und
denselben (etwa im October 1387), nicht mehr vorkommt, während an-
zunehmen ist, dass man demselben auch diese Abschriften übertragen
haben würde, wenn er noch in Heidelberg anwesend gewesen wäre,
er Betreffende hiess, wie hier gleich bemerkt werden mag, Johannes
lelandi und stammte aus Heidelberg. Er hat seinen Namen am Ende
''es Kalenders (auf Bl. 19 unten) verzeichnet. Seine Immatrikulation
Stach am Anfange des 1. Rectorates siehe oben S. 11. Dafür, dass
(.fir Kalender schon am 23. Juni 1387 hergestellt war oder wenigstens
äcn in Arbeit befand, spricht ferner der Umstand, dass in demselben
anfänglich der eine Termin der Rectorwahl auf den Tag nach dem
este Johannis des Täufers angegeben war, dann aber nachträglich von
em Verfertiger selber auf den Tag vor dem Johannisfeste abgeändert
soui •ist-' Nach dem DiPlom J Ruprechts I. vom 1. October 1386
■? te nämlich die Wahl in crastino Johannis baptistae stattfinden, jedoch
s06 ] im. ersten Jahre (1387) erfolgte dieselbe nicht an diesem Tage,
merfc *° vigiua 1U> jedenfalls, da es fortan dabei ohne weitere Be-
"i'r'o g * den Acten verbleibt, auf Grund eines schon 1387 zur an-
abf 6nen Zeit gefassten, das Wahlstatut Ruprechts I. in dieser Beziehung
rnden Beschlusses der Universität, demzufolge der Verfertiger des
 
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