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Toepke, Gustav [Hrsg.]
Die Matrikel der Universität Heidelberg (3. Teil): Personenregister, Ortsregister, Sach- und Wörterregister (1386-1692) — Heidelberg, 1889

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https://doi.org/10.11588/diglit.2742#0888
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Berichtigungen und Zusätze.

Zum L Theile.

Seite V Anm. 5. Das ursprüngliche Verzeiehniss der von 1704—1712 Aufge-
nommenen befindet sich noch im Universitätsarchive.

S. VI (VII). Im Literarischen Centraiblatte vom 22. Mai 1886 ist bei einer Be-
sprechung der vorliegenden Ausgabe bemerkt: »Verwunderlich ist die Annahme,
er (nämlich der eigentliche fünfte Band der Matrikel) sei im Jahre 1693 mit
verbrannt, bei welcher Annahme man dann zu neuen Vermuthungen greifen
muss, um den Verlust der neuen, doch nothwendig 1693 sofort wieder an-
gelegten Matrikel zu erklären. Es ist doch wohl einfacher, anzunehmen, dass
der Band durch irgend einen Zufall nach dem Jahre 1704 in Verlust gerathen
ist. Ist doch gerade im 18. und 19. Jahrhundert von den Documenten der
deutschen Universitäten so Manches abhanden gekommen.« Letzteres wird
nicht bestritten, auch nicht, dass der vorgeschlagene Weg der einfachere
wäre, es fragt sich eben nur, ob man ihn unter den obwaltenden Umständen
einschlagen kann und darf. Für meine Annahme spricht ausser dem bereits
Angeführten Folgendes:

1. Nimmt man an, dass der qu. Band bis 1704 gereicht bez. nur von 1663
bis dahin ausgereicht hat, so würde er einen sehr geringen Umfang gehabt
haben, und während die Bände sonst an Umfang zunehmen, so dass Bd. I
46 Jahre, Bd. II 77, Bd. III 64, Bd. IV 83, Bd. VI (jetzt V) über 100 Jahre
umfasst, würde der eigentliche Bd. V nur für ca. 41 Jahre ausgereicht
haben, darunter 10 Jahre, in welchen jedenfalls verhältnissmässig nur sehr
wenige Inscriptionen stattgefunden haben. Dass die Universität einen Band
von so geringem Umfange gewählt hat, ist nicht wahrscheinlich.

2. War der V. Band 1704, nachdem er voll geschrieben, noch vorhanden, so
wäre er den ersten vier Bänden der Matrikel beigefügt und mit diesen
zusammen aufbewahrt, und es ist dann nicht erklärlich, wie er gerade ab-
handen gekommen ist, während die anderen Bände wohlerhalten sind.

3. Bei der Zerrüttung, in welcher sich die Universität 1693—1704 befand, ist
es sehr gut möglich, dass überhaupt keine Intitulationen in dieser Zeit statt-
gefunden haben und dass man nicht sofort wieder ein neues Matrikelbuch
angeschafft hat. Der Anfang der Aufzeichnungen im VI. Bande fällt genau
mit dem S. VII erwähnten Rescripte Georg Wilhelm's zusammen (Anfang
April 1704), und was das Auffallendste ist, er beginnt mitten in dem I. V
A. 5 erwähnten Rectorate unter der üblichen Rectoratsttberschrift und zwar
ohne jegliche — event. doch unbedingt nöthige — Bemerkung oder An-
deutung, dass unter demselben Rector bereits Eintragungen in dem vor-
hergehenden Bande stattgefunden haben. Man hat im April 1704 in aller
Eile, wie das Concept (s. den vorigen Zusatz) deutlich zeigt, die Inscriptionen
 
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