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4. Wörter und Sachen

4. Wörter und Sachen

bearbeitet von S. Degenring, H. Lutzmann undM. Nuding

4.1 Zur Systematik des Sachindex

Der Sachindex führt diejenigen im Band AUH I vorkommenden Begriffe
auf, die in engerer Beziehung zu den verwaltungstechnischen, wirtschaftli-
chen, wissenschaftlichen und sozialen Gegebenheiten der Universität ste-
hen. In dieser Hinsicht wurde Vollständigkeit angestrebt; ein allgemeines
Lexikon zu den edierten Texten sollte dagegen nicht erstellt werden. Tritt
ein Wort auch in allgemeiner Bedeutung auf, so sind nur die themenspezifi-
schen Belege systematisch erfaßt (unter honor beispielsweise honor rectoris,
aber nicht honor dei).

Aus technischen Gründen werden die Belegstellen durch die Nummern
der Texte, in denen sie enthalten sind, angegeben.

Sowohl lateinische als auch deutsche Begriffe sind als selbständige Stich-
wörter aufgeführt; bei synonymen Begriffen wurde der deutsche unter dem
lateinischen eingeordnet, und zwar in der Regel als erster Untereintrag. In
solchen Fällen wird unter dem deutschen Stichwort auf den entsprechen-
den lateinischen Begriff verwiesen.

Der Spiegelstrich - ersetzt jeweils den übergeordneten Eintrag in seinem
ganzen bisherigen Umfang (Haupteintrag einschließlich eventueller Unter-
einträge innerhalb derselben Verzweigung).

Unterschiedliche Schreibungen einzelner Begriffe wurden, wenn die Über-
sichtlichkeit es erforderte, behutsam vereinheitlicht. Leichtere Begradigun-
gen, etwa bei der Wiedergabe des i-Lautes (im Original: ,i' oder ,y'), erfolg-
ten stillschweigend, wobei die Schreibung der Indexeinträge sich jeweils
nach der numerisch häufigsten Variante des Originals richtet. Ansonsten
wird grundsätzlich durch die Ergänzung „u. ä." (und ähnlich) auf leichte
Abweichungen vom Original aufmerksam gemacht. Unterschiedliche syn-
taktische Ausdrucksformen für Wendungen gleichen Inhalts z. B. magister
arcium und magister in artibus) sind dagegen aus Gründen der Textnähe
getrennt aufgeführt.

Die runden Klammern dienen zwei Zwecken: Entweder fügen sie inhaltli-
che Ergänzungen ein, die zum Verständnis des jeweiligen Eintrags notwen-
dig, aus dem Zusammenhang erschließbar und an den Wortlaut des Textes
(oder verwandter Texte) angelehnt sind, oder die runden Klammern be-
zeichnen fakultative Ergänzungen, die nicht in allen aufgelisteten Belegstel-

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