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Metadaten
Umbständige Vorstellung, Daß, Zwischen denen beeden Hoch-Fürstlichen Brandenburgischen Häusern Und Der Stadt Nürnberg, Bey dem Kayserlichen und Reichs-Cammer-Gericht, über dem gantzen Territorio umb gemelte Stadt, und nicht nur über der Criminal-Jurisdiction An gewissen Orten, litigirt worden seye
— [S.l.], [ca. 1712] [VD18 14306301]
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