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Extractus Hoch-Fürstl. Brandenburg-Onolzbachischer Exceptionum: Welche in Sachen Nürnberg Contra Brandenburg-Onolzbach, Praet. Mandati der Pfandung, die Cognition in Ehe-Sachen und Bestraffung der Fornications-Fälle betreffend, am Hochlöblichen Kayserl. Reichs-Hof-Rath ... 1718 ... exhibiret worden, Zum augenscheinlichen Beweiß, Daß in dieser die Ehe- und Fornications-Fälle concernirenden Sache Litispendentia Cameralis ... vorhanden, und deßwegen ... die Sache ad Cameram zu remittiren seye
— [S.l.], 1718 [VD18 14268019]
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