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Fränkel, Max [Hrsg.]
Altertümer von Pergamon (Band VIII, Band 1): Die Inschriften von Pergamon — Berlin, 1890

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https://doi.org/10.11588/diglit.915#0016
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Zusätze und Berichtigungen.

5 (S. 4). Schuchhardt (bei Bohn, Alter-
tümer von Aegae S. 64) macht darauf aus-
merksam, dass nach Polybios 5, 77 Attalos I.
srühere Vertrage erneuerte, als er im Jahre 218
mit anderen Städten auch das 222 zu Achaios
übergegangene Temnos wiedergewann: hociv be
b' «i t6t6 jieTnOtftB'ai npot; aÜTtiv npü>TOv |iiv Kujih
Kcii 2u6pvn Kai 4>än<oia. jieTd be toutqc Aircueit; Kai
THiimai npo^ej;ü)pHOon' - -, hkov be Kai napci Thi'üiv
Kai KoAocptovi'üjv np€Q߀t<; erxeipi\'oviet; 0901; oütouc
Kai toi; nuAeii;. np<Kbe£äjii€voc be Kai toütolk eni T(ri(
öuvöhkok;, as<; Kai tÖ npüTepov, ko'i Aaßuiv üjmpout;
ktA. Es sragt sich nun, welchen Inhalts die Ver-
träge waren, auf denen das Itaatsrechtlichc Ver-
hältnis der kleinasiatischen Städte zu Pergamon
schon vor 218 beruhte, sür einen Teil derselben
in diesem Jahre neu begründet wurde und bis
l8g beliehen blieb. Nach Polybios 4,48, 7 (S. 4
Sp. 2 Z. 2 v. u. ilt der Drucksehler 4, 4 zu be-
richtigen) hatte Attalos I. lieh im Jahre 226 das
ganze Ivnkhe Alien dicsl'eits der. l'auros zu eigen
gemacht (ZeAeuKOC-- nuveavö|ii€i'0( "Attoaov näoov
h6h thv eni Tobe toü Taupou buvaöTeiav 119' aÜTÖv
nenoiHoeai; vergl. zu Nr. 35/36, S. 34); nach dem
Zeugnis des vorzüglichen Abruses der perga-
menischen Geschichte bei Strabo624C wurde
aber der bei weitem grösste Teil dieses Gebietes
erlt im Jahre 189 der perganienilchen Monarchie
einverleibt: npihepov b' siv to nepi TTeprauov oü
noAAa )((opia M^XP1 Th|t ÖaAÖTTm; thc. koto tov "EAaiTHV
KÖAnov Kai töv Äbpaj.aJTHv6v. An dieser Angabe
ist um so seiler zu halten, als es dasür eine ur-
kundliche Bellä'tigung giebt, durch welche Ce
zugleich praeciiirt wird: eine Felsinschrist zeigt,
dass die lüdliche Grenze des perganienilchen
Landes ein wenig nordwestlich von Kvme war

(s. Bullet, de corr. hellen. V 283. Bohn a. a. O.
Abbildung 1 ). Die unantallbaren Nachrichten
i des Polybios und Strabo sind allb mit einander
zu vereinigen: Attalos hatte im Jahre 226 die
kleinasiatischen Städte zwar tatsachlich unter-
worsen, der Form nach aber seibitändig gelalsen;
er hatte nicht eine Herrschast, Ibndern nur eine
Schutzherrschast über lie errichtet; dies war der
Inhalt der Verträge, die, im Jahre 226 abge-
schlossen, 218 teilweise erneuert wurden. Finden
wir nun in den Friedensbettimmungen von
189 (Polybios 21, 48 [22, 27], Livius 38, 39),
dass Attalos I. und Eumenes II. von kleinasiati-
schen Städten Tribut erhoben hatten, so ilt weiter
klar, dass das wesentliche .Merkmal der 226
begründeten Schutzhcrrschaft die Tributpssicht
war; mit dieser ilt, wie eben die Friedensbe-
(timmungen zeigen, die Autonomie vereinbar:
oacu jaev twv aÜTOvöjutoi' noAemv npÖTepov ünereAouv
ÄvTiöxus tpöpüv kta. Nördlich reichte die 226 von
Attalos begründete Schutzherrschast bis an den
Hellespont, da Lampsakos, Alexand reia Troas
; und Ilion (allb der ilische Städtebund) in lie
einbegrifsen waren: Polybios 5, 78, 6 berichtet
nämlich, dass diese drei Gemeinden 222 nicht zu
Achaios übergegangen, vielmehr dem Perga-
mener treu geblieben waren. Bekanntlich be-
schenkten von dielen Ortschasten die Römer
im Jahre 189 Ilion mit der Freiheit, von den
im Jahre 218 von Attalos wiedergewonnenen
Kyme, Smyrna, Phokaia und Kolophon (vergl.
Mommsen, Rom. Gesch. I" S. 741); wären aber
diese Städte seit 218 Eigentum der Pergamener
gewesen, so hauen die Römer lie unzweiselhast
dem Eumenes gelallen, so dass hieraus lieh die
sicherste Bestätigung unserer Aussadung ergiebt.
 
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