Außschreiben Deß Durchleuchtigsten Hochgebornen Fürsten vnd Herren, Herrn Reicharts Pfaltzgrafen bey Rhein, Hertzogen in Beyern, etc. Vormünder vnd Administratoris der Churf. Pfaltz: Darinn er sich beschweret, daß ohn sein vorwissen vnd jhm zu nachtheil an etlichen orten in der Churf. Pfaltz durch vnrühiger Leuth anstifftung, Lehenhuldigung vnd andere Pflicht eingenom[m]en, die er auch für krafftloß vnd vnbündig erkennet, vnd vermahnet, niemanden als jhm dem vnzweifelichen Vormund vnd Administratorn der Enden huldigung vnd pflicht zu leisten ; Hiebey wirdt auch auß der Güldenen Bull vnd andern Keyserlichen Constitutionen grund seines fürnemens von wort zu wort eingeführet
[Tübingen], 1592 [VD16 ZV 12412]
DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.7388
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-73889
METS
v2.1, v3.0