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2. Das Nomen erweist sich im größeren Kontext als die Bezeichnung eines Gesprächs-
teilnehmers.

3. Das Nomen bezeichnet normalerweise ein Lebewesen.

Beispiel: ntr nb s3j wcr.t tn „Jeder Gott, der diese Flucht bestimmt hat! (Möchtest du

gnädig sein!)" 60 a.
Belege: 60 a; 77 e 2—f; 93 h 2; 95 a 2—b.

§ 171. Phrasenform II: Die „Deskription"
Formaler Bau: Nomen.

Inhalt: Knappe Darstellung eines Sachverhalts.
Einige äußere Merkmale:

1. Gegen Phrasenform I grenzt sich die „Deskription" dadurch ab, daß im näheren
Kontext die Punkte 1 und 2 von § 170 kaum zutreffen.

2. Im Gegensatz zu Phrasenform I ist die „Deskription" nicht auf Lebewesen festgelegt.

Beispiel: wd-nsw n sms.w S3-nht „Königlicher Befehl an den Gefolgsmann Sinuhe"
65 f (Uberschrift; Briefkopf).

Belege:

Sin. R. 1—4 (Titulatur); Nomen: Titel(reihe).

65 a—e (Überschrift; Briefkopf); Nomen: tnj.tj „Abschrift".

76 (Überschrift; Briefkopf); Nomen: mj.tj „Abschrift".

65 f (Überschrift; Briefkopf); Nomen: wd-nsw „Königlicher Befehl".

§ 172. Phrasenform III: Der „Ausruf"
Formaler Bau: Präposition + Nomen.
Inhalt: Kundgabe einer Modalität o.ä.
Beleg: m htp „In Frieden!" 77 b.

Anhang 2: Summarisclie Zusammenstellung der „freien" Ergänzungen

§ 173. Die „freien" Ergänzungen lassen sich in der Hauptsache mit den gleichen Kri-
terien klassifizieren wie die „festen" Ergänzungen. Der Unterschied zwischen „festen"
und „freien" ist nur ein gradueller, kein absoluter. Das Nomen nach der Präposition
spielt bei ihnen die gleiche Rolle wie in den „festen" Ergänzungen. Beziehungen zu
anderen satzunmittelbaren Gliedern (Erstnomen; Zweitnomen; Verbum finitum) sind
ebenso gut möglich, nur sind die „freien" Ergänzungen nicht so eng mit diesen Glie-
dern verflochten wie die „festen". Die einzige Neuheit von Bedeutung ist die Präpo-
sition T in den komparativen Ergänzungen (s.u. § 181).

Zu den „freien" Ergänzungen sind letzten Endes in der Regel die mit Präposition ein-
geleiteten „Nebensätze" zu nehmen. Sie wären der modalen Ergänzung anzureihen.

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