Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Schenkel, Wolfgang
Die altaegyptische Suffixkonjugation: Theorie der inneraegyptischen Entstehung aus Nomina actionis — Wiesbaden, 1975

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.14994#0048

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
4. Altägyptische Bausteine zu einer historischen Nomen-actionis-
Theorie

4.1 Zu Form und Funktion der altägyptischen Nomina actionis

4.1.1 Nomina actionis und Suffixkonjugation

In ihrer Funktion als Nukleus eines Syntagmas unterscheiden sich die Formen des
altägyptischen Verbs hauptsächlich hinsichtlich der Angabe der Person des Sub-
jekts. Es gibt Verbalformen, die die Angabe der Person implizieren; solche, die
eine explizite Angabe der Person haben müssen; und solche, die eine explizite An-
gabe der Person haben können. Bei der expliziten Angabe der Person werden zwei
Sätze von Personalelementen benutzt. Im einzelnen ist der Befund in der Sprache
des Alten und Mittleren Reiches etwa folgender:

1. Implizite Angabe der Person:

— Imperativ (impliziert die 2. Person);

— Partizipien (implizieren die 3. Person); hierher auch sdm.tj-fj, dessen Suffix nur
hinsichtlich Genus/Numerus wahlfrei ist, nicht aber hinsichtlich der Person (die
Suffixe der 3. Person sind obligatorisch).

2. Explizite Angabe der Person:

(2.1) durch spezielle Person/Genus/Numerus-Suffixe, obligatorisch:

— Pseudopartizip;

(2.2) durch Suffixpronomina bzw. „Genitiv":

(2.2.1) obligatorisch (zu Ausnahmen, „Tempus consecutivum", siehe unten
Abschnitt 5.3):

— Suffixkonjugation;

— Relativformen (speziell gebraudne Partizipien, sdm.n-f);

(2.2.2) fakultativ):

— Nomina actionis, insbesondere Infinitive.

Suffixkonjugation, Relativformen und Nomina actionis machen zusammen eine
Untergruppe 2.2 aus. Der Unterschied zwischen Suffixkonjugation und Relativ-
formen gegenüber Nomina actionis (Infinitiven) ist lediglich der, daß erstere nor-
malerweise eine Angabe der Person haben müssen, während letztere diese Angabe
fakultativ haben können.

Die Konstruktionsgleichheit von Syntagmen mit Verbum finitum der Suffix-
konjugation bzw. mit Nomen actionis (Infinitiv) führte nicht selten zu dem philo-
logischen Problem, welche der beiden Alternativen in einer gegebenen Textstelle
 
Annotationen