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Nomen-actionis-Theorie
-kl- < *fe „Lebenskraft"
sdm.ki-f „er wird hören" < „Das Hören
seitens seiner Lebenskraft";
-tj- < **t; „Befangenheit"
sdm.tj-f „er wird gehört" <C *s<&w f;'=/ „Das Hören
seitens seiner Befangenheit".
Entsprechend für -ntj-, -jntj-, -brtj-, -kitj-, z. B:.
-jntj- sdm.jntj'-f „da wurde er gehört" < %a?»J /'« fy'=/ „Das
Hören seitens der Betätigungskraft seiner Befangen-
heit".
Die Rekonstruktionen sollen lediglich plausibel machen, daß eine Ableitung der
Bildungselemente aus hypothetischen prähistorischen Lexemen möglich ist. Dabei ist
es — vor allem wegen der Möglichkeit der Entstehung von Präpositionen aus Sub-
stantiven — ziemlidi gleichgültig, ob man im einzelnen Fall die Lösung als Präposi-
tion oder die Lösung als Substantiv vorzieht (zum syntaktischen Rahmen, Nomi-
nalkomplex oder Adverbialer Nominalsatz, siehe unten Abschnitt 5.2.5). Von der
Gängigkeit der Lexeme in historischer Zeit her gesehen, läge bei -n- und -)n- die
Ableitung von Präpositionen nahe, bei -kl- die von einem Substantiv, bei -hr- die
eine oder die andere. Die Passiv-Bedeutung der mit -tj- gebildeten Formen wird
aus der Bedeutung des Lexems -tj- hergeleitet: das Lexem müßte eine passive Betei-
ligung am Handlungsgeschehen ausdrücken. Während z.B. ein *hr(w) „Stimm-
gewalt" die aktive Beteiligung des Agens erwarten läßt, müßte ein **tj „Befangen-
heit" die passive Beteiligung des Agens nahelegen; z. B. „seine Stimmgewalt wirkt
so und so mit" > „er wirkt", dagegen „seine Befangenheit wirkt so und so mit"
> „auf ihn wird eingewirkt". Es ist müßig, über die Einzelheiten der semantischen
Entwicklung Überlegungen anzustellen: die Möglidikeiten übersteigen die Mög-^
lichkeiten der formalen Entwicklung bei weitem.
Zu 2.2: Diese Lösung erklärt -jn-, -hr- und -kl- als Verben, die ihrerseits
im Tempus sdm-f bzw. sdm.n-f der Suffixkonjugation stehen138; z. B.
sdm.hr--f „dann hört er" < ''sdm hr(w)--f „,Hören' sagt er"; sdm.)n--\ „da
hörte er" <C '''sdm j.n-f „,Hören' sagte er".
Der Lösungsweg ist zwar nicht unmöglich, aber entbehrlich, jedenfalls in einer
nur-systematischen Theorie, da er die Entstehung des sdm-f und des sdm.n-f nach
2.1 voraussetzt, 2.1 jedoch ohne 2.2 bereits eine Erklärung für die durch 2.2
erklärten Verhältnisse zu bieten vermag.
5.2.4 Gliederungsverschiebung
In der historisch belegten Suffixkonjugation kann das „Subjekt" von Verbal-
stamm + eventuellen „Tempus"-Bildungselementen getrennt werden, wenn das
„Subjekt" kein Pronomen, sondern ein Substantiv ist; z.B. sdm.n X Y „nachdem
Lexa, Origine, 45—8; Lefebvre, Origine, 285; Zyhlarz, Ursprung, 189—91.
Nomen-actionis-Theorie
-kl- < *fe „Lebenskraft"
sdm.ki-f „er wird hören" < „Das Hören
seitens seiner Lebenskraft";
-tj- < **t; „Befangenheit"
sdm.tj-f „er wird gehört" <C *s<&w f;'=/ „Das Hören
seitens seiner Befangenheit".
Entsprechend für -ntj-, -jntj-, -brtj-, -kitj-, z. B:.
-jntj- sdm.jntj'-f „da wurde er gehört" < %a?»J /'« fy'=/ „Das
Hören seitens der Betätigungskraft seiner Befangen-
heit".
Die Rekonstruktionen sollen lediglich plausibel machen, daß eine Ableitung der
Bildungselemente aus hypothetischen prähistorischen Lexemen möglich ist. Dabei ist
es — vor allem wegen der Möglichkeit der Entstehung von Präpositionen aus Sub-
stantiven — ziemlidi gleichgültig, ob man im einzelnen Fall die Lösung als Präposi-
tion oder die Lösung als Substantiv vorzieht (zum syntaktischen Rahmen, Nomi-
nalkomplex oder Adverbialer Nominalsatz, siehe unten Abschnitt 5.2.5). Von der
Gängigkeit der Lexeme in historischer Zeit her gesehen, läge bei -n- und -)n- die
Ableitung von Präpositionen nahe, bei -kl- die von einem Substantiv, bei -hr- die
eine oder die andere. Die Passiv-Bedeutung der mit -tj- gebildeten Formen wird
aus der Bedeutung des Lexems -tj- hergeleitet: das Lexem müßte eine passive Betei-
ligung am Handlungsgeschehen ausdrücken. Während z.B. ein *hr(w) „Stimm-
gewalt" die aktive Beteiligung des Agens erwarten läßt, müßte ein **tj „Befangen-
heit" die passive Beteiligung des Agens nahelegen; z. B. „seine Stimmgewalt wirkt
so und so mit" > „er wirkt", dagegen „seine Befangenheit wirkt so und so mit"
> „auf ihn wird eingewirkt". Es ist müßig, über die Einzelheiten der semantischen
Entwicklung Überlegungen anzustellen: die Möglidikeiten übersteigen die Mög-^
lichkeiten der formalen Entwicklung bei weitem.
Zu 2.2: Diese Lösung erklärt -jn-, -hr- und -kl- als Verben, die ihrerseits
im Tempus sdm-f bzw. sdm.n-f der Suffixkonjugation stehen138; z. B.
sdm.hr--f „dann hört er" < ''sdm hr(w)--f „,Hören' sagt er"; sdm.)n--\ „da
hörte er" <C '''sdm j.n-f „,Hören' sagte er".
Der Lösungsweg ist zwar nicht unmöglich, aber entbehrlich, jedenfalls in einer
nur-systematischen Theorie, da er die Entstehung des sdm-f und des sdm.n-f nach
2.1 voraussetzt, 2.1 jedoch ohne 2.2 bereits eine Erklärung für die durch 2.2
erklärten Verhältnisse zu bieten vermag.
5.2.4 Gliederungsverschiebung
In der historisch belegten Suffixkonjugation kann das „Subjekt" von Verbal-
stamm + eventuellen „Tempus"-Bildungselementen getrennt werden, wenn das
„Subjekt" kein Pronomen, sondern ein Substantiv ist; z.B. sdm.n X Y „nachdem
Lexa, Origine, 45—8; Lefebvre, Origine, 285; Zyhlarz, Ursprung, 189—91.