Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
XI.

mkehr (?).

(Oesterreich.)

Jn Wahrheit ist die Mündlichkeit nur eine Form
für den Zwcck, den Jnhalt des Streitcs dem Gerichte
zur Anschaunng zu bringen. Statt sich znm Sklaven
dieser Form zu machen, sollte man doch stets fragen,
ob und wie weit dieselbe ihren vernünftigen Zwecken
auch wirklich dicnt. llnd ferner: wenn dws>n Zweck
schon in anderer Weise erreicht wird, was ist dann noch
an der Mündlichkeit gelcgen?

Otto Bähr.

Die große Regel: Suche die Wahrheit auf dem
nächsten und sichersten Wege! -- Diese Regel — wird
doch immer das Grund-Prinzipium einer jeden Prozeß-
Form bleiben müssen, die — von vernünftigen Richtern
befolgt zu werden verdient.

Cart Gotttieb Svare^.
 
Annotationen