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Staat Pfalz [Hrsg.]; Venningen, Carl Philipp ¬von¬ [Bearb.]

Durch allgemeine so wohl, als absondere Gebotten ist bereits mehrmahlen 1mo verordnet, worauf das Oberamt in Erstattung deren Berichteren wegen denen Gesuchen umb bürgerlich- zünfftig- und beysaßliche Annahm, auch Heyraths- und in fremde benachbahrte Ortschafften Verziehungs-Erlaubnuß entweder allein, oder zugleich das Augenmerck zu nehmen habe, sodann ist auch 2do zu verschiedenen mahlen allschon ... besagtem Oberamt die gemessene Weißung zugegangen, jenen gesuchen beförderlich zu erscheinen, sohin ... darüber seinen Bericht gegen bloßen Bezug der Tax-mäßigen Gebühr alsbalden zur Churfürstlichen Regierung zu erstatten ...: [Mannheim den 22ten Decembris 1772.]

[S.l.], 1772 [VD18 14340194]

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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.30389
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-303897

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