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1553—1556. • . 111

bewahrung des in Unordnung gerathenen univ.-archivs: «Zum dritten belangen der
universitet briff und sigel, die also confuse durchanänder in der kiston zum heiligen
geist leigen, auch so itz von den Stiftern kloster und sapiens darzu kumen mögen,
verwarlich behalten und in ein recht ordenung gebrocht mögen werden, erheisch
die notturf ein sunder gewelb oder ort und dan die sacrastei im gemelten hauß
sapientie des Augustiners closters angezeigt, wollen ir cf. gn. uns dasselbig gemelt
ort ein Zeitlang gnedigliehen vergunnen und mögen das itz zuristen und gebrauchen
biß uf ir churf. weitern befelch.» Ann. VII, 201v. — Aus einem berichte der univ.
1557 febr. 8. (ib. f. 252v) ergiebt sich, dass damals die versprochene Sakristei ihr
doch noch nicht eingeräumt war. 991

iuni 7. Kurf. regelt vorläufig die gehaltsbezüge der einzelnen lehrer, da die
in angriff genommene reformation der univ. sich verzögert. Ann. VII, 204. 992

ang. 15. Rektor verbietet den besuch der bäder, barbierstuben u. s. w., um
die gefahr der ansteckung durch die pest zu vermindern. Ann. VII, 206. 993

Sept. 3. Kurf. vollzieht die gründungsurkunde für das sapienzkollegium.
Auszüge aus dem anscheinend nicht mehr vorhandenen «Liber fundationis seu ordi-
nationis domus sapientiae in coenobio d. Augustini» bei Wundt, magazin I, 67;
— die einleitung allein, ins Lateinische übersetzt, in «Decennalia ill. et summae
expectationis princ. Friderico V. dicata sive oratio eucharistica pro decimo natali
Friderici palatini in ill. collegio sapientiae recitata a Dav. Fei. Quirini f. Eeutero
Heidelbergense xvi. sextilis anno m.d.c.vi». 12 bl. 4° (cod. Heid. 385 A.). 994

BOY. 11. Kurf. übersendet der artistenfak. die fundation und Ordnung des
sapienzhauses und praesentirt genannte 20 Studenten für dasselbe. Er trägt (in
einer nachsehrift) der fak. auf, bei den eitern der praesentirten anzufragen, ob sie
in dieser sterbezeit ihre söhne in die sapienz geben oder bessere Zeiten abwarten
wollen. Der Vereidigung der magister, des oekonomen und des gesindes habe der«
burgvogt Ludwig von Bettendorf beizuwohnen. Dat. zum Newenschlos etc. Deutsch:
Acta fac. art. IV, 61v; Lat. gedruckt (ohne die nachsehrift) in Reuter's Decen-
nalia 1. c. 995

1556.

lan. 15. Univ. berichtet der kurf. kanzlei — auf klage des vicerektors und
der regenten der wegen der pest nach Eberbach gezogenen Studenten über das ver-
halten der dortigen obrigkeit —, dass die Studenten von Eberbach fortziehen wollen.
Ann. VII, 210. — Kurf. meldet aus Alzei ian. 18., dass sein vogt in Eberbach be-
auftragt sei, die Studenten zu schützen, die univ. diese aber von ausschrei hingen
abhalten solle. 996

febr. 26. Kurf. Friedrich IL «novi fisci et domus Sapientiae erector» stirbt.
Calend. acad. IL bei Toepke I, 641. 997

Otto Heinrich.

' • Bericht über die läge der theol. fakultät beim regierungsantritte Otto
mrich's und über die einzelnen lehrer von 1556 bis 1561. Acta fac. theol.:
cod- Heid. nr. 358, 611, p. 43-45. 998
 
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