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1802—1803. 333

110T. 26. Univ. dankt dem kurf. Maximilian Ioseph bei der trennung für alle
bisherige huld. Konzept; am rande: «Latum et approbatum in consilio. Heid. d.
26. nov. 1802». Cod. Heid. 386, 34 (käst. 150) D. 2592

Relationen vom Regensburger reichstage an die univ. bis 1805, s. u. zu
1809 aug. 9. 2593

Karl Friedrich.

dec. 15. Univ. bestellt, um dem durch den krieg aufgekommenen übermässigen
trinken, duelliren, renommistenwesen etc. entgegenzutreten, den Pfalzbair. gel), rath
prof. Mai zu ihrem polizeiarzt, mit der befugniss u. a. alle Zusammenkünfte der
akademiker zu besuchen. Ann. CIX, 310; cod. Heid. 386, 5 (käst. 115) R. — Mai
erbittet sich dec. 20. Vervollständigung seiner vollmachten. Vgl. nr. 2596. 2598. 2594

dec. 17. Bad. regierung hebt die kurf. Verfügung von 1802 sept. 6., durch
welche der univ. die hälfte der dem domkapitel Speier zustehenden gefalle diesseits
des Rheins überwiesen wurde, auf und zieht diese an die hofkammer zu Bruchsal.
— Von der interimist. oberkuratel 1803 febr. 8. an die univ.: cod. Heid. 386, 18
(käst. 130) A. Dabei abschlägige antworten, welche die univ. aus Sinsheim,
Eppingen, Seekenheim etc. bei einforderung der geistl. gefalle noch im lnärz 1803
erhalten hat. 2595

• • Kath.-theolog. fakultät billigt den plan des h. geh. raths Mai vom 27. dec.
1802 zur bildung einer akad. polizeideputation und schlägt u. a. vor, um den be-
such der wirthshäuser zu beschränken, neben der univ.-bibliothek einen im winter
geheizten lehrsaal mit gelehrten Zeitungen, tinte, federn und papier abends von 6
bis 8 oder 9 uhr den Studenten zu öffnen, mit der erlaubniss, aus der nahen biblio-
thek iedes buch gegen einen zettel zum lesen zu nehmen etc. Cod. Heid. 386, 5
(käst. 115) R. 2596

1803.

lan. 11. Karl Friedrich dankt für die neuiahrswünsche der univ. Cod. Heid.
386, 34 (käst. 152) N. — Vorgelegt febr. 3.: Ann. CX, 34. 2597

lan. 13. Badische landeskommissarien verlangen bericht, was den Senat zur
einseitigen erlassung seiner disziplinarverordnung [s. o. 1802 dec. 15.] bestimmt
habe, indem sie dieselbe suspendiren. Cod. Heid. 386, 5 (käst. 115) R. — Man be-
schloss ian. 26. zu erwidern, dass diese Verordnung nur ein auszug aus den be-
stehenden gesetzen sei, Ann. CX. 23. Die antwort selbst wurde ian 29. festgestellt.

2598
lan. 22. Dieselben zeigen an, dass der markgraf «um über die bedürfnisse
«er Rheinpfälzischen univ. Heid. entschliessung nehmen zu können», [ian. 20.] be-
fohlen habe, dass dieselbe einen status ihrer ein- und ausgaben, sowie eine angäbe
etwa zu machender ersparungen einreichen solle. Ann. CX, 28. — Der status wird
von der staatswirthsch. hohen schule febr. 7., von der univ. febr. 12. mit einer aus-
ührliehen erörterung der bedürfnisse der univ., namentlich besserer besoldung der
enrer, eingereicht. Orig.: Karlsruhe, minist, d. iust. kult. u. unterr., univ. Heid.
generalia. 2599
 
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